Urteil des BPatG vom 12.06.2007

BPatG: stand der technik, patentfähige erfindung, einspruch, fig, diplom, ingenieur, neuheit

BUNDESPATENTGERICHT
6 W (pat) 311/04
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
12. Juni 2007
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 101 42 319
BPatG 154
08.05
- 2 -
hat der 6. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 12. Juni 2007 unter Mitwirkung …
beschlossen:
Das Patent 101 42 319 wird widerrufen.
G r ü n d e
I.
Gegen das am 27. November 2003 veröffentlichte Patent 101 42 319 mit der Be-
zeichnung „Antriebsvorrichtung für eine Umformmaschine“ ist am 26. Febru-
ar 2004 Einspruch erhoben worden. Der Einspruch ist mit Gründen versehen und
auf die Behauptung gestützt, der erteilte Anspruch 1 sei nicht neu, zumindest
beruhe er aber nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
In der Einspruchsbegründung verweist die Einsprechende u. a. auf folgenden
Stand der Technik:
-
DE-PS 449 006
-
University For Heavy Industry, Miskolc, Hungary „Power and
Efficiency conditions of the Planetary Gear Drives” von
Dr. K. Seeliger, Miskolc 1970, S. 53, 60, 61 und 90.
- 3 -
Die Einsprechende beantragt schriftsätzlich,
das Patent 101 42 319 zu widerrufen.
Die Patentinhaberin hat mit Eingabe vom 29. Mai 2007 neue Ansprüche gemäß
Haupt- und Hilfsanträgen 1 bis 3 vorgelegt und beantragt in der mündlichen
Verhandlung,
das Patent beschränkt aufrecht zu erhalten mit folgenden Unterla-
gen, jeweils vom 29. Mai 2007:
neue Patentansprüche 1 bis 19,
hilfsweise
Patentansprüche 1 bis 14 (1. Hilfsantrag),
Patentansprüche 1 bis 11 (2. Hilfsantrag),
Patentansprüche 1 bis 7 (3. Hilfsantrag)
sowie Seite 3 einer für Haupt- und Hilfsanträge jeweils ange-
passten Beschreibung,
Beschreibung und Zeichnungen im Übrigen jeweils gemäß Pa-
tentschrift.
Sie ist der Auffassung, dass der entgegengehaltene Stand der Technik nicht ge-
eignet sei, die Neuheit bzw. die erfinderische Tätigkeit des jeweiligen Anspruchs 1
sowie des nebengeordneten Verfahrensanspruchs in Frage zu stellen.
Der geltende Anspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet:
„Antriebsvorrichtung für eine Umformmaschine, insbesondere eine
Umformpresse, mit einer Planetenradgetriebeeinrichtung, die mit
einer Maschinenantriebswelle eines Maschinenantriebs und mit
einer Stößelantriebsvorrichtung eines Stößelantriebs verbunden
- 4 -
ist, wobei die Planetenradgetriebeeinrichtung zur Drehzahlände-
dadurch ge-
kennzeichnet, dass
die Planetenradgetriebeeinrichtung (13) ein erstes und ein zweites
schaltbares Planetenradgetriebe
(12,
12’) aufweist, wobei das
erste und das zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) miteinander
gekoppelt sind,
das erste Planetenradgetriebe
(12) eine erste Bremseinrich-
tung (9) aufweist und das zweite Planetenradgetriebe (12’) eine
zweite Bremseinrichtung (10) aufweist, um das erste und das
zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) zu schalten, und
ein Getriebeeingang des ersten Planetenradgetriebes (12) und ein
erster Getriebeeingang des zweiten Planetenradgetriebes (12’) mit
der Maschinenantriebswelle (8) verbunden sind, wobei
ein erster Getriebeausgang des ersten Planetenradgetriebes (12)
fest mit einem zweiten Getriebeeingang des zweiten Planetenrad-
getriebes (12’) verbunden ist und ein Getriebeausgang des zwei-
ten Planetenradgetriebes
(12’) mit der Stößelantriebsvorrich-
tung (11) verbunden ist.“
Der Anspruch 1 gemäß 1. Hilfsantrag lautet:
„Antriebsvorrichtung für eine Umformmaschine, insbesondere eine
Umformpresse, mit einer Planetenradgetriebeeinrichtung, die mit
einer Maschinenantriebswelle eines Maschinenantriebs und mit
einer Stößelantriebsvorrichtung eines Stößelantriebs verbunden
ist, wobei die Planetenradgetriebeeinrichtung zur Drehzahlände-
dadurch ge-
kennzeichnet, dass
die Planetenradgetriebeeinrichtung (13) ein erstes und ein zweites
schaltbares Planetenradgetriebe
(12,
12’) aufweist, wobei das
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erste und das zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) miteinander
gekoppelt sind,
das erste Planetenradgetriebe (12) eine erste Bremseinrich-
tung (9) aufweist und das zweite Planetenradgetriebe (12’) eine
zweite Bremseinrichtung (10) aufweist, um das erste und das
zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) zu schalten, und
ein Getriebeeingang des ersten Planetenradgetriebes (12) fest mit
einem Sonnenrad (2) des ersten Planetenradgetriebes (12) ver-
bunden ist, und der erste Getriebeeingang des zweiten Planeten-
radgetriebes (12’) fest mit einem Sonnenrad (2’) des zweiten Pla-
netenradgetriebes (12’) verbunden ist, wobei
die Sonnenräder (2, 2’) des ersten und zweiten Planetenradgetrie-
bes (12, 12’) koaxial auf einer gemeinsamen Welle angeordnet
und fest mit der Maschinenantriebswelle (8) verbunden sind, wo-
bei
ein erster Getriebeausgang des ersten Planetenradgetriebes (12)
fest mit einem zweiten Getriebeeingang des zweiten Planetenrad-
getriebes (12’) verbunden ist und ein Getriebeausgang des zwei-
ten Planetenradgetriebes
(12’) mit der Stößelantriebsvorrich-
tung (11) verbunden ist.“
Der Anspruch 1 gemäß 2. Hilfsantrag lautet:
„Antriebsvorrichtung für eine Umformmaschine, insbesondere eine
Umformpresse, mit einer Planetenradgetriebeeinrichtung, die mit
einer Maschinenantriebswelle eines Maschinenantriebs und mit
einer Stößelantriebsvorrichtung eines Stößelantriebs verbunden
ist, wobei die Planetenradgetriebeeinrichtung zur Drehzahlände-
dadurch ge-
kennzeichnet, dass
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die Planetenradgetriebeeinrichtung (13) ein erstes und ein zweites
schaltbares Planetenradgetriebe
(12,
12’) aufweist, wobei das
erste und das zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) miteinander
gekoppelt sind,
das erste Planetenradgetriebe
(12) eine erste Bremseinrich-
tung (9) aufweist und das zweite Planetenradgetriebe (12’) eine
zweite Bremseinrichtung (10) aufweist, um das erste und das
zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) zu schalten, und
ein Getriebeeingang des ersten Planetenradgetriebes (12) fest mit
einem Sonnenrad (2) des ersten Planetenradgetriebes (12) ver-
bunden ist, und der erste Getriebeeingang des zweiten Planeten-
radgetriebes (12’) fest mit einem Sonnenrad (2’) des zweiten Pla-
netenradgetriebes (12’) verbunden ist, wobei
die Sonnenräder (2, 2’) des ersten und zweiten Planetenradgetrie-
bes (12, 12’) koaxial auf einer gemeinsamen Welle angeordnet
und koaxial fest mit der Maschinenantriebswelle (8) verbunden
sind. wobei
ein erster Getriebeausgang des ersten Planetenradgetriebes (12)
fest mit einem Planetenträger (5) des ersten Planetenradgetrie-
bes (12) verbunden ist und der zweite Getriebeeingang des zwei-
ten Planetenradgetriebes (12’) fest mit einem Ringrad (4’) des
zweiten Planetenradgetriebes (12’) verbunden ist,
und ein Getriebeausgang des zweiten Planetenradgetriebes (12’)
fest mit der Stößelantriebsvorrichtung (11’) verbunden ist, wobei
der Getriebeausgang des zweiten Planetenradgetriebes (12’) fest
mit einem Planetenträger
(5’) des zweiten Planetenradgetrie-
bes (12’) verbunden ist.“
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Der Anspruch 1 gemäß 3. Hilfsantrag lautet:
„Antriebsvorrichtung für eine Umformmaschine, insbesondere eine
Umformpresse, mit einer Planetenradgetriebeeinrichtung, die mit
einer Maschinenantriebswelle eines Maschinenantriebs und mit
einer Stößelantriebsvorrichtung eines Stößelantriebs verbunden
ist, wobei die Planetenradgetriebeeinrichtung zur Drehzahlände-
dadurch ge-
kennzeichnet, dass
die Planetenradgetriebeeinrichtung (13) ein erstes und ein zweites
schaltbares Planetenradgetriebe
(12,
12’) aufweist, wobei das
erste und das zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) miteinander
gekoppelt sind,
das erste Planetenradgetriebe
(12) eine erste Bremseinrich-
tung (9) aufweist und das zweite Planetenradgetriebe (12’) eine
zweite Bremseinrichtung (10) aufweist, um das erste und das
zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) zu schalten, und
ein Getriebeeingang des ersten Planetenradgetriebes (12) fest mit
einem Sonnenrad (2) des ersten Planetenradgetriebes (12) ver-
bunden ist, und der erste Getriebeeingang des zweiten Planeten-
radgetriebes (12’) fest mit einem Sonnenrad (2’) des zweiten Pla-
netenradgetriebes (12’) verbunden ist, wobei
die Sonnenräder (2, 2’) des ersten und zweiten Planetenradgetrie-
bes (12, 12’) koaxial auf einer gemeinsamen Welle angeordnet
und fest mit der Maschinenantriebswelle (8) verbunden sind. wo-
bei
ein erster Getriebeausgang des ersten Planetenradgetriebes (12)
fest mit einem Planetenträger (5) des ersten Planetenradgetriebes
(12) verbunden ist und der zweite Getriebeeingang des zweiten
Planetenradgetriebes (12’) fest mit einem Ringrad (4’) des zweiten
Planetenradgetriebes (12’) verbunden ist,
- 8 -
und ein Getriebeausgang des zweiten Planetenradgetriebes (12’)
fest mit der Stößelantriebsvorrichtung (11) verbunden ist, wobei
der Getriebeausgang des zweiten Planetenradgetriebes (12’) fest
mit einem Planetenträger
(5’) des zweiten Planetenradgetrie-
bes (12’) verbunden ist, wobei
das erste und zweite Planetenradgetriebe (12, 12’) in einem ge-
meinsamen Gehäuse (1) aufgenommen sind,
das erste Planetenradgetriebe (12) ein Ringrad (4) aufweist, wobei
die erste Bremseinrichtung (9) vorgesehen ist, um das Ringrad (4)
des ersten Planetenradgetriebes (12) gegen das Gehäuse fest zu
bremsen oder freizugeben, und
die zweite Bremseinrichtung (10) vorgesehen ist, um das Ring-
rad (4’) des zweiten Planetenradgetriebes (12’) gegen das Ge-
häuse fest zu bremsen oder freizugeben.“
Wegen der auf den jeweiligen Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche sowie
wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Akteninhalt verwiesen.
II.
1. Das Bundespatentgericht ist für die Entscheidung über den Einspruch nach
§ 147 Abs. 3 PatG in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung i. V. m. § 99
Abs. 1 PatG, § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO und § 17 Abs. 1 GVG entsprechend zustän-
dig geblieben (vgl. hierzu auch 23
W
(pat) 327/04,
19 W (pat) 344/04,
23 W (pat) 313/03).
2. Der frist- und formgerecht erhobene Einspruch ist ausreichend substantiiert
und auch im Übrigen zulässig, was von der Patentinhaberin nicht angezweifelt
worden ist.
- 9 -
3. Der Gegenstand des angefochtenen Patents stellt keine patentfähige Erfin-
dung im Sinne der §§ 1 bis 5 PatG dar.
Zum Hauptantrag:
Es mag dahinstehen, ob der Gegenstand des Anspruch 1 gemäß Hauptantrag neu
ist, er beruht zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Aus der DE-PS 449 006 ist eine Antriebsvorrichtung mit sämtlichen Merkmalen
des Oberbegriffs des geltenden Anspruchs 1 gemäß Hauptantrag bekannt, denn
die DE-PS offenbart eine
Antriebsvorrichtung für eine Umformmaschine, insbesondere eine
Umformpresse (vgl. S. 2, Z. 17 bis 20), mit einer Planetenradge-
triebeeinrichtung (vgl. Anspruch 1), die mit einer Maschinenan-
triebswelle eines Maschinenantriebs und mit einer Stößelantriebs-
vorrichtung eines Stößelantriebs verbunden ist (vgl. Fig. 1 oder
S. 2, Z. 33 ff.), wobei die Planetenradgetriebeeinrichtung zur
Drehzahländerung der Stößelantriebsvorrichtung schaltbar ist (vgl.
S. 2, Z. 72 ff.),
die sich weiterhin dadurch auszeichnet, dass
die Planetenradgetriebeeinrichtung ein erstes und ein zweites
schaltbares Planetenradgetriebe 2, 3, 4; 5, 6, 7 aufweist (vgl. An-
spruch 1, Fig. 1 sowie S. 2, Z. 60 ff.), wobei das erste und das
zweite Planetenradgetriebe miteinander gekoppelt sind (vgl. An-
spruch 1 und Fig. 1), und das erste Planetenradgetriebe 2, 3, 4
eine erste Bremseinrichtung 17 aufweist und das zweite Planeten-
radgetriebe 5, 6, 7 eine zweite Bremseinrichtung 18 aufweist, um
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das erste und das zweite Planetenradgetriebe zu schalten (vgl.
S. 2, Z. 61 ff.).
Weiterhin offenbart die Literaturstelle „Power and Efficiency Conditions of the
Planetary Gear Drives” auf S. 90 in Sp. 5 im untersten Bild eine Planetengetriebe-
anordnung, bei der die Planetenradgetriebeanordnung zur Drehzahländerung
schaltbar ist. Diese bekannte Antriebsvorrichtung zeichnet sich ebenfalls dadurch
aus, dass
ein Getriebeeingang des ersten Planetenradgetriebes und ein
erster Getriebeeingang des zweiten Planetenradgetriebes mit der
Maschinenantriebswelle verbunden sind, wobei ein erster Getrie-
beausgang des ersten Planetenradgetriebes fest mit einem zwei-
ten Getriebeeingang des zweiten Planetenradgetriebes verbunden
ist und ein Getriebeausgang des zweiten Planetenradgetriebes mit
der Stößelantriebsvorrichtung verbunden ist.
Überträgt nun der Fachmann - ein mit der Konstruktion von Antriebsvorrichtungen
befasster Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Maschinenbau - diese Ausgestaltung
auf eine Antriebsvorrichtung nach der DE-PS 449 006, so gelangt er ohne Weite-
res zu einer Antriebsvorrichtung mit sämtlichen Merkmalen des Anspruchs 1 ge-
mäß Hauptantrag.
Eine solche Übertragung hat auch nahe gelegen, da es im Belieben des Fach-
mannes liegt, aus einer Vielzahl von bekannten Mehrsteg-Getrieben dasjenige
auszusuchen, welches für seinen Einsatzzweck am besten geeignet ist.
Der Anspruch 1 gemäß Hauptantrag ist somit nicht gewährbar.
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Zum 1. Hilfsantrag:
Es mag dahinstehen, ob der Gegenstand des Anspruch 1 gemäß 1. Hilfsantrag
neu ist, er beruht zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Der Anspruch 1 gemäß 1. Hilfsantrag geht von dem gleichen Oberbegriff aus, wie
der Anspruch 1 gemäß Hauptantrag.
Wie bereits im Zusammenhang mit dem Hauptantrag ausgeführt worden ist, of-
fenbart die DE-PS 449 006 eine Antriebsvorrichtung mit den Merkmalen des
Oberbegriffs und darüber hinaus auch noch die Merkmale, wonach
die Planetenradgetriebeeinrichtung ein erstes und ein zweites
schaltbares Planetenradgetriebe 2, 3, 4; 5, 6, 7 aufweist, wobei
das erste und das zweite Planetenradgetriebe miteinander gekop-
pelt sind,
das erste Planetenradgetriebe 2, 3, 4 eine erste Bremseinrich-
tung 17 aufweist und das zweite Planetenradgetriebe 5, 6, 7 eine
zweite Bremseinrichtung 18 aufweist, um das erste und das zweite
Planetenradgetriebe zu schalten.
Die verbleibenden Merkmale, wonach
ein Getriebeeingang des ersten Planetenradgetriebes fest mit ei-
nem Sonnenrad des ersten Planetenradgetriebes verbunden ist,
und der erste Getriebeeingang des zweiten Planetenradgetriebes
fest mit einem Sonnenrad des zweiten Planetenradgetriebes ver-
bunden ist, wobei
die Sonnenräder des ersten und zweiten Planetenradgetriebes
koaxial auf einer gemeinsamen Welle angeordnet und fest mit der
Maschinenantriebswelle verbunden sind, wobei
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ein erster Getriebeausgang des ersten Planetenradgetriebes fest
mit einem zweiten Getriebeeingang des zweiten Planetenradge-
triebes verbunden ist und ein Getriebeausgang des zweiten Pla-
netenradgetriebes fest mit der Stößelantriebsvorrichtung verbun-
den ist,
sind in der Literaturstelle „Power and Efficiency Conditions of the Planetary Gear
Drives” auf S. 90 in Sp. 5 im untersten Bild offenbart und können ohne Weiteres
auf eine Antriebsvorrichtung nach der DE-PS 449 006 übertragen werden, wie
bereits im Zusammenhang mit dem Hauptantrag ausgeführt worden ist.
Der Anspruch 1 gemäß 1. Hilfsantrag ist somit ebenfalls nicht gewährbar.
Zum 2. Hilfsantrag:
Es mag dahinstehen, ob der Gegenstand des Anspruch 1 gemäß 2. Hilfsantrag
neu ist, er beruht zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Der Anspruch 1 gemäß 2. Hilfsantrag geht von dem gleichen Oberbegriff aus, wie
der Anspruch 1 gemäß Hauptantrag oder 1. Hilfsantrag.
Wie bereits im Zusammenhang mit dem Hauptantrag bzw. dem 1. Hilfsantrag
ausgeführt worden ist, offenbart die DE-PS 449 006 eine Antriebsvorrichtung mit
den Merkmalen des Oberbegriffs und darüber hinaus auch noch die Merkmale,
wonach
die Planetenradgetriebeeinrichtung ein erstes und ein zweites
schaltbares Planetenradgetriebe 2, 3, 4; 5, 6, 7 aufweist, wobei
das erste und das zweite Planetenradgetriebe miteinander gekop-
pelt sind,
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das erste Planetenradgetriebe 2, 3, 4 eine erste Bremseinrich-
tung 17 aufweist und das zweite Planetenradgetriebe 5, 6, 7 eine
zweite Bremseinrichtung 18 aufweist, um das erste und das zweite
Planetenradgetriebe zu schalten.
Die verbleibenden Merkmale, wonach
ein Getriebeeingang des ersten Planetenradgetriebes fest mit ei-
nem Sonnenrad des ersten Planetenradgetriebes verbunden ist,
und der erste Getriebeeingang des zweiten Planetenradgetriebes
fest mit einem Sonnenrad des zweiten Planetenradgetriebes ver-
bunden ist, wobei
die Sonnenräder des ersten und zweiten Planetenradgetriebes
koaxial auf einer gemeinsamen Welle angeordnet und koaxial fest
mit der Maschinenantriebswelle verbunden sind, wobei
ein erster Getriebeausgang des ersten Planetenradgetriebes fest
mit einem Planetenträger des ersten Planetenradgetriebes ver-
bunden ist und der zweite Getriebeeingang des zweiten Planeten-
radgetriebes fest mit einem Ringrad des zweiten Planetenradge-
triebes verbunden ist,
und ein Getriebeausgang des zweiten Planetenradgetriebes fest
mit der Stößelantriebsvorrichtung verbunden ist, wobei der Getrie-
beausgang des zweiten Planetenradgetriebes fest mit einem Pla-
netenträger des zweiten Planetenradgetriebes verbunden ist,
sind in der Literaturstelle „Power and Efficiency Conditions of the Planetary Gear
Drives” auf S. 90 in Sp. 5 im untersten Bild offenbart und können ohne Weiteres
auf eine Antriebsvorrichtung nach der DE-PS 449 006 übertragen werden, wie
bereits im Zusammenhang mit dem Hauptantrag bzw. dem 1. Hilfsantrag ausge-
führt worden ist.
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Der Anspruch 1 gemäß 2. Hilfsantrag ist somit ebenfalls nicht gewährbar.
Zum 3. Hilfsantrag:
Es mag dahinstehen, ob der Gegenstand des Anspruch 1 gemäß 3. Hilfsantrag
neu ist, er beruht zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Der Anspruch 1 gemäß 3. Hilfsantrag weist die Merkmale des Anspruchs 1 gemäß
2. Hilfsantrag auf.
Die darüber hinaus gehenden Merkmale, wonach
das erste und zweite Planetenradgetriebe in einem gemeinsamen
Gehäuse aufgenommen sind,
ist aber bereits aus der DE 449 006 bekannt, wo ebenfalls die beiden Planetenge-
triebe 2, 3, 4; 5, 6, 7 in einem gemeinsamen Gehäuse 1 aufgenommen sind (vgl.
die Figur).
Die übrigen Merkmale, wonach
das erste Planetenradgetriebe ein Ringrad aufweist, wobei die
erste Bremseinrichtung vorgesehen ist, um das Ringrad des ers-
ten Planetenradgetriebes gegen das Gehäuse fest zu bremsen
oder freizugeben, und
die zweite Bremseinrichtung vorgesehen ist, um das Ringrad des
zweiten Planetenradgetriebes gegen das Gehäuse fest zu brem-
sen oder freizugeben,
sind in der Literaturstelle „Power and Efficiency Conditions of the Planetary Gear
Drives” auf S. 90 in Sp. 5 im untersten Bild offenbart und können ohne Weiteres
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auf eine Antriebsvorrichtung nach der DE-PS 449 006 übertragen werden, wie
bereits im Zusammenhang mit dem Hauptantrag bzw. dem 1. und 2. Hilfsantrag
ausgeführt worden ist.
Der Anspruch 1 gemäß 3. Hilfsantrag ist somit ebenfalls nicht gewährbar.
Der jeweils nebengeordnete Verfahrensanspruch teilt das Schicksal des jeweiligen
Anspruchs 1 und fällt mit diesem. Auch die rückbezogenen Unteransprüche fallen
notwendigerweise.
gez.
Unterschriften