Urteil des BPatG vom 20.12.2000

BPatG: marke, patent, form, verwechslungsgefahr

BPatG 152
10.99
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 245/03
_______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 398 72 515
- 2 -
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 12. August 2004 unter Mitwirkung der Richterin Sredl als Vorsitzen-
de, des Richters Engels sowie der Richterin Bayer
beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Markenstelle für
Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 20. De-
zember 2000 und 8. September 2003 wirkungslos sind, soweit die
Löschung der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs
aus der Marke 396 52 420 angeordnet worden ist.
G r ü n d e
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2000 hat die Markenstelle für Klasse 5 des
Deutschen Patent- und Markenamtes die Verwechslungsgefahr zwischen der an-
gegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke gemäß § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
bejaht und die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.
Die Erinnerung der Inhaberin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluss vom
8. September 2003 zurückgewiesen.
Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Be-
schwerde eingelegt.
Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der og Marke zurückgenommen.
Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten Lö-
schung wirkungslos, § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG in Verbindung mit § 269 Abs 3
Satz 1 ZPO analog (vgl dazu BGH Mitt 1998, 264 "Puma").
- 3 -
Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur
Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidungen von Amts wegen, zumal
das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht
wird (vgl dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl, Rdn 46 zu
§ 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl, Rdn 58).
Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlass,
§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG.
Sredl Engels Bayer
Fa/Pü