Urteil des BPatG vom 06.07.2006

BPatG: stand der technik, gas, fig, luft, patentanspruch, auszug, form, plenum, operation, foto

BPatG 253
08.05
BUNDESPATENTGERICHT
IM NAMEN DES VOLKES
2 Ni 10/05 (EU)
(Aktenzeichen)
URTEIL
Verkündet am
6. Juli 2006
In der Patentnichtigkeitssache
- 2 -
betreffend das europäische Patent 0 570 546
(DE 692 17 918)
hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der
mündlichen Verhandlung vom 6. Juli 2006 unter Mitwirkung …
für Recht erkannt:
I. Das europäische Patent 0 570 546 wird mit Wirkung für das
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dadurch teil-
weise für nichtig erklärt, dass der Patentanspruch 1 folgende
Fassung erhält:
„1a. Fluidized bed processor having a product container sec-
tion (12) opening downwardly into a plenum chamber
(16) through a gas distribution plate or screen (18)
having openings (20) formed therethrough for upward
flow of fluidizing gas, particularly air, from the plenum
chamber (16) into the product container section (12) for
fluidizing particles (60) therein so as to form a fluidized
bed, the product container section (12) including a spray
nozzle (32), characterised thereby, that a means is provi-
ded which is positioned adjacent said spray nozzle (32)
and adapted to form in operation a gas stream that sur-
rounds the spray nozzle (32) so that said means and
said gas stream shields in operation the initial spray pat-
tern developed by said nozzle (32) against the entrance
of particles (60) moving through the fluidized bed.
- 3 -
1b. Fluidized bed processor having a product container sec-
tion (12) opening downwardly into a plenum chamber
(16) through a gas distribution plate or screen (18)
having openings (20) formed therethrough for upward
flow of fluidizing gas, particularly air, from the plenum
chamber (16) into the product container section (12) for
fluidizing particles (60) therein so as to form a fluidized
bed, the product container section (12) including a spray
nozzle (32), characterised thereby, that a means is provi-
ded which is positioned adjacent said spray nozzle (32)
so that said means shields in operation the initial spray
pattern developed by said nozzle (32) against the en-
trance of particles (60) moving through the fluidized bed”.
Die Unteransprüche 2 bis 9 beziehen sich in Ansehung des
Rückbezugs auf den erteilten Patentanspruch 1 auf den vor-
genannten Patentanspruch 1a. oder 1b. zurück.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 5/6, die
Beklagte 1/6.
IV. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Hö-
he von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläu-
fig vollstreckbar.
- 4 -
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsge-
biet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 570 546
(Streitpatent), Verfahrenssprache Englisch. Das Patent ging aus der PCT-Anmel-
dung PCT/US92/08986 hervor, die am 28. Oktober 1992 unter Beanspruchung der
Priorität der am 28. Oktober 1991 eingereichten US-Anmeldung 783 124 einge-
reicht wurde und umfasst 11 Ansprüche. Es wird beim Deutschen Patent- und
Markenamt unter der Nummer 692 179 18 geführt und bezieht sich auf eine Wir-
belschicht-Behandlungseinrichtung und ein Verfahren, um darin ein Gut zu granu-
lieren oder zu beschichten.
Die Patentansprüche 1 und 10 lauten wie folgt:
Patentanspruch 1:
„Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung mit einem Gutbehälterab-
schnitt (12), der nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein
Sieb (18) in eine Plenumkammer (16) mündet, wobei die Gasver-
teilerplatte bzw. das Sieb (18) Öffnungen (20) besitzt, um ein Ver-
wirbelungsgas, insbesondere Luft, von der Plenumkammer (16)
nach oben in den Gutbehälterabschnitt (12) strömen zu lassen,
um in diesem Teilchen (60) zu verwirbeln und ein Wirbelbett zu bil-
den, wobei der Gutbehälterabschnitt eine Sprühdüse (32) enthält,
dadurch gekennzeichnet,
dass Mittel vorhanden sind, die nahe der Sprühdüse (32) angeord-
net und/oder ausgebildet sind, um beim Betrieb einen die Sprüh-
düse (32) umgebenden Gasstrom zu bilden, so dass die genann-
ten Mittel und/oder der Gasstrom beim Betrieb das von der ge-
nannten Düse (32) gebildete Anfangssprühmuster gegen das Ein-
dringen von sich im Wirbelbett bewegenden Teilchen (60) ab-
schirmt.“
- 5 -
Patentanspruch 10:
„Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes in ei-
nem Wirbelbett in einer Behandlungseinrichtung (10) mit einem
Gutbehälterabschnitt (12), der nach oben in eine Expansionskam-
mer (14) und nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein
Sieb (18) in eine Plenumkammer (16) mündet, wobei die Gasver-
teilerplatte bzw. das Sieb (18) im allgemeinen horizontal angeord-
net ist und Öffnungen (20) hat, um Gas, insbesondere Luft, von
der Plenumkammer (16) in den Gutbehälterabschnitt (12) strömen
zu lassen, wobei der letztere eine im wesentlichen zylindrische, im
Abstand von der Platte bzw. dem Sieb (18) oberhalb dieser bzw.
diesem angeordnete Trennwand (22) zum Teilen des Gutbehälter-
abschnitts (12) in eine innere Aufstiegsbettzone (30) und eine äu-
ßere Abstiegsbettzone (28) enthält, und mit einer nach oben sprü-
henden Sprühdüse (32), die im wesentlichen koaxial innerhalb der
genannten, zylindrischen Trennwand (22) eingebaut ist, wobei
Gas, insbesondere Luft, aufwärts durch die Platte bzw. das Sieb
(18) und den Gutbehälterabschnitt (12) geleitet wird, so dass das
Gut das Wirbelbett bildet,
dadurch gekennzeichnet,
dass man eine radial eingeschlossene und abgeschirmte Säule
von Gas von der Platte bzw. dem Sieb (18) aufwärts um die
Sprühdüse (32) herum und auf einem Niveau frei in die genannte
Aufstiegsbettzone (30) strömen lässt, dessen Höhe mindestens
gleich derjenigen des oberen Endes der Sprühdüse (32) ist,
und/oder dass eine zylindrische, innere Trennwand (40) nahe der
Platte bzw. dem Sieb (18) angeordnet wird, so dass die innere
Trennwand (40) die Sprühdüse (32) umgibt und von der Platte
bzw. dem Sieb (18) nach oben in eine Höhe reicht, die mindestens
gleich der Höhe des oberen Endes der Sprühdüse (32) ist, und
dass aufwärts durch die Platte bzw. das Sieb (18) strömendes
Gas durch einen von der inneren Trennwand (40) umschlossenen
- 6 -
Raum um die Sprühdüse (32) herumgeleitet wird, um das von der
Sprühdüse (32) erzeugte Anfangssprühmuster gegen das Eindrin-
gen von sich in der Aufstiegsbettzone (30) aufwärts bewegenden
Teilchen abzuschirmen.“
Wegen der Patentansprüche 2 bis 9 und 11 wird auf die Streitpatentschrift Bezug
genommen.
Die Klägerin macht unter Bezug auf die von ihr eingereichten Unterlagen
K1: Klageschrift zum Verletzungsprozess beim LG Frankfurt (mit Unterlagen
K5, K6, K6a, K7, K7a)
K2:
EP 0 570 546 B1
K2a: DE 692 17 918 T2
K3:
WO 93/08923 A1
K4:
Auszug aus der Erteilungsakte
K5:
Leseabschrift von Patentanspruch 1
K6:
DE 33 23 418 A1
K7a: JP 2 - 90957 A
K7b: Deutsche Übersetzung von K7a
K8:
US 3 110 626
K8a: Deutsche Übersetzung von K8
K9: Vorschlag für geänderte Ansprüche 1a und 1b
K10: JP 47 - 7442
K10a: engl. Übers. zu K10
K10b: deutsche Übersetzung zu K10
K11: geänderte
Streit-PS im engl. Ni-Verfahren
K12: Sachverständigen-Gutachten
im englischen Nichtigkeitsverfahren
K13: US 4 117 801 (=DE 27 26 164 A1)
K14 bis K22: Anspruchsformulierungen aller 9 Alternativen des Anspruchs 1 und
der drei Alternativen des Anspruchs 10
K23: US 4 701 353
- 7 -
geltend, dass das Streitpatent wegen
-
unzulässiger Erweiterung (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 IntPatÜG, Art. 123 (2)
EPÜ),
-
unzureichender Offenbarung (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 2 IntPatÜG, Art. 83 EPÜ)
und
-
mangelnder Patentfähigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 52-57
EPÜ)
für nichtig zu erklären sei.
Die Klägerin beantragt,
das europäische Patent 0 570 546 mit Wirkung für das Hoheitsge-
biet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig
zu erklären.
Die Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Sie tritt den Ausführungen der Klägerin in allen Punkten entgegen und hält den
Gegenstand des Streitpatents für patentfähig.
Zur Stützung ihres Vorbringens verweist sie auf folgende Unterlagen:
B1:
Auszug aus „Cassell’s Dictionary“ 1978, S. 1196
B2:
Auszug aus „Langenscheidts Enzyklopädisches Wörterbuch“, 1962,
S. 828, 829
B3:
BGH-Beschluss vom 25. Januar 2005 - XR 135/04
B4: Foto
Zweistoff-Düse
B5: Foto
Dreisstoff-Düse
B6: Ansichten
eines
erfindungsgemäßen Gegenstandes
B7:
Schematische Darstellung der Luftströmungen
- 8 -
B8:
Auszug aus Online-Wörterbuch „Leo“
B9:
Auszug aus „Practical English Usage“, 1996, S. 330
Wegen Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf deren Schriftsätze ver-
wiesen.
Entscheidungsgründe
Die Klage, mit der der in Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 1-3 IntPatÜG, Artikel 138 Ab-
satz 1 lit. a-c EPÜ i. V. m. Artikel 52-57, 83 und 123 (2) EPÜ vorgesehene Nichtig-
keitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit geltend gemacht wird, ist zulässig und
teilweise begründet.
I.
1. Das Streitpatent bezieht sich auf eine Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung
und ein Verfahren, um darin ein Gut zu granulieren oder zu beschichten.
In der Beschreibungseinleitung wird zum Stand der Technik bezüglich solcher Wir-
belschicht-Behandlungseinrichtungen und der damit durchzuführenden Verfahren
auf die US Patentschriften 3
196
827, 4 858 522, 3 110 626 und die
DE 3 323 418 A1 hingewiesen und dieser Stand der Technik insoweit als nachtei-
lig beschrieben, als auf den zu früh in das Sprühmuster eindringenden Teilchen
unkontrollierte Tröpfchenbildung stattfinde, mit der eine reduzierte Wirksamkeit der
Behandlungseinrichtung mit langer Prozessdauer und übermäßiger Agglomeration
auftreten könne. Wenn die zu überziehenden Teilchen abrasive Eigenschaften
hätten, sei eine entsprechende Abnutzung der Düsenspitze die Folge. Demgegen-
über wird die streitpatentgemäße Aufgabe darin gesehen, eine eine Sprühdüse
aufweisende Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung und ein Verfahren zum Gra-
nulieren oder Überziehen eines Gutes zu schaffen, welche vermeiden, dass das
Granulieren oder Überziehen dadurch negativ beeinflusst wird, dass die Teilchen
- 9 -
zu früh in das Sprühmuster gelangen. Des Weiteren soll vermieden werden, dass
Teilchen mit abrasiven Eigenschaften eine Erosion der Düsenspitze verursachen.
Lösungen dieser Aufgabe werden durch die Ansprüche 1 und 10 vermittelt, die
sich wie folgt gliedern lassen:
Patentanspruch 1:
A) Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung
B)
mit einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
C) wobei
die
Gasverteilerplatte
bzw. das Sieb (18) Öffnungen
(20) besitzt,
C1) um ein Verwirbelungsgas, insbesondere Luft, von der Ple-
numkammer (16) nach oben in den Gutbehälterabschnitt (12)
strömen zu lassen, um in diesem Teilchen (60) zu verwirbeln
und ein Wirbelbett zu bilden,
D)
wobei der Gutbehälterabschnitt eine Sprühdüse (32) enthält,
dadurch gekennzeichnet,
E)
dass Mittel vorhanden sind, die nahe der Sprühdüse (32) an-
geordnet
F) und
/
G) oder
H)
ausgebildet sind, um beim Betrieb einen die Sprühdüse (32)
umgebenden Gasstrom zu bilden,
I)
so dass die genannten Mittel
J) und
/
K)
oder der Gasstrom
- 10 -
L)
beim Betrieb das von der genannten Düse (32) gebildete An-
fangssprühmuster gegen das Eindringen von sich im Wirbel-
bett bewegenden Teilchen (60) abschirmt.
Patentanspruch 10:
A)
Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes
B)
in einem Wirbelbett in einer Behandlungseinrichtung (10) mit
einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach oben in eine Expansionskammer (14)
B2) und nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
B3) wobei die Gasverteilerplatte bzw. das Sieb (18) im allgemei-
nen horizontal angeordnet ist und Öffnungen (20) hat, um
Gas, insbesondere Luft, von der Plenumkammer (16) in den
Gutbehälterabschnitt (12) strömen zu lassen,
C)
wobei der letztere eine im wesentlichen zylindrische, im Ab-
stand von der Platte bzw. dem Sieb (18) oberhalb dieser
bzw. diesem angeordnete Trennwand (22) zum Teilen des
Gutbehälterabschnitts (12) in eine innere Aufstiegsbettzo-
ne (30) und eine äußere Abstiegsbettzone (28) enthält,
D)
und mit einer nach oben sprühenden Sprühdüse (32), die im
wesentlichen koaxial innerhalb der genannten, zylindrischen
Trennwand (22) eingebaut ist,
E)
wobei Gas, insbesondere Luft, aufwärts durch die Platte bzw.
das Sieb (18) und den Gutbehälterabschnitt (12) geleitet
wird, so dass das Gut das Wirbelbett bildet,
dadurch
gekennzeichnet,
F) dass man eine radial eingeschlossene und abgeschirmte
Säule von Gas von der Platte bzw. dem Sieb (18) aufwärts
- 11 -
um die Sprühdüse (32) herum und auf einem Niveau frei in
die genannte Aufstiegsbettzone (30) strömen lässt, dessen
Höhe mindestens gleich derjenigen des oberen Endes der
Sprühdüse (32) ist,
G) und
/
H) oder
I)
dass eine zylindrische, innere Trennwand (40) nahe der Plat-
te bzw. dem Sieb (18) angeordnet wird,
I1) so dass die innere Trennwand (40) die Sprühdüse (32) um-
gibt
I2) und von der Platte bzw. dem Sieb (18) nach oben in eine Hö-
he reicht, die mindestens gleich der Höhe des oberen Endes
der Sprühdüse (32) ist,
J)
und dass aufwärts durch die Platte bzw. das Sieb (18) strö-
mendes Gas durch einen von der inneren Trennwand (40)
umschlossenen Raum um die Sprühdüse (32) herumgeleitet
wird, um das von der Sprühdüse (32) erzeugte Anfangs-
sprühmuster gegen das Eindringen von sich in der Aufstiegs-
bettzone (30) aufwärts bewegenden Teilchen abzuschirmen.
Der technischen Lehre des Anspruchs 1 entnimmt der Fachmann, ein Dipl.-Ing.
(FH) der Fachrichtung Maschinenbau/Verfahrenstechnik mit mehrjähriger ein-
schlägiger Berufserfahrung, eine Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung zum Gra-
nulieren oder Überziehen von Teilchen (z. B. in Kugelform) eines Gutes mit Flüs-
sigkeit. Die Teilchen befinden sich in einem Gutbehälterabschnitt 12, an den sich
über eine dazwischen befindliche Gasverteilerplatte (bzw. Sieb) 18 die das Verwir-
belungsgas (z. B. Luft) liefernde Plenumkammer 16 anschließt. Im Gutbehälterab-
schnitt 12 befindet sich außerdem eine Sprühdüse 32, welcher über Zuleitungen
34 bzw. 36 Verwirbelungsgas bzw. zu verwirbelnde Flüssigkeit zugeführt werden.
Aus diesen beiden Stoffen wird durch die Sprühdüse 32 das Sprühmuster 56 ge-
bildet, dessen Tröpfchen sich dann auf den vom Verwirbelungsgas aus der Ple-
numkammer in Umlauf gesetzten Teilchen anlagern. Insbesondere aus Merkmal
- 12 -
C1), betreffend die Bildung des Wirbelbettes im Gutbehälterabschnitt 12 und aus
Merkmal L), betreffend die Abschirmung des von der Sprühdüse 32 gebildeten An-
fangssprühmusters gegen das Eindringen von sich im Wirbelbett bildenden Teil-
chen 60, geht für den Fachmann eine Anbringung der Sprühdüse möglichst be-
nachbart zur Gasverteilerplatte bzw. Sieb 18, d. h. zur Trennfläche zwischen Ple-
numkammer 16 und Gutbehälterabschnitt 12, hervor, wie dieses auch in den Aus-
führungsbeispielen angegeben ist. Denn nur in diesem Fall wird der Gutbehälter-
abschnitt so weit wie möglich für die Bildung des nach Merkmal C1) geforderten
Wirbelbetts genutzt.
Für den genannten Fachmann, der die beanspruchte Lehre nicht aus der Sicht
des Semantikers ermittelt (BGH GRUR 1998, 1003 „Leuchtstoff”), sondern der be-
strebt ist, dem Streitpatent einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (BGH v.
11. April 2006 - X ZR 275/02), ergeben sich aus den Merkmalen E) bis L) des
kennzeichnenden Teils folgende drei Abschirm-Varianten:
1) Es sind Mittel vorhanden, die gestaltet sind, um beim Betrieb
einen die Sprühdüse umgebenden Gasstrom zu bilden, so
dass der genannte Gasstrom beim Betrieb das von der Sprüh-
düse gebildete Anfangssprühmuster gegen das Eindringen
von sich im Wirbelbett bildenden Teilchen abschirmt.
2) Es sind Mittel vorhanden, die nahe der Sprühdose angeordnet
sind, so dass die genannten Mittel beim Betrieb das von der
Sprühdüse gebildete Anfangssprühmuster gegen das Eindrin-
gen von sich im Wirbelbett bildenden Teilchen abschirmen.
3) Es sind die Mittel nach Variante 1) und Variante 2) vorhanden.
Im Ausführungsbeispiel ist die Variante 3), d. h. die „und”-Verknüpfung der Varian-
ten 1) und 2), enthalten. Die Abschirmung wird bei Variante 2) durch die die
Sprühdüse umgebende Trennwand 40 und bei Variante 1) durch den benachbart
zur Sprühdüse aufsteigenden Gasstrom bewirkt, wobei letzterer nach Sp. 3,
- 13 -
Z. 44-52 und Sp. 4, Z. 37-44 aus dem von der Plenumkammer 16 kommenden
Luftstrom gewonnen wird.
Die im erteilten Patentanspruch 1 enthaltenen nebengeordneten Varianten lauten
somit wie folgt:
1a)
A) Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung
B)
mit einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
C) wobei
die
Gasverteilerplatte
bzw. das Sieb (18) Öffnungen
(20) besitzt,
C1) um ein Verwirbelungsgas, insbesondere Luft, von der Ple-
numkammer (16) nach oben in den Gutbehälterabschnitt (12)
strömen zu lassen, um in diesem Teilchen (60) zu verwirbeln
und ein Wirbelbett zu bilden,
D)
wobei der Gutbehälterabschnitt eine Sprühdüse (32) enthält,
dadurch
gekennzeichnet,
E)
dass Mittel vorhanden sind, die nahe der Sprühdüse (32) an-
geordnet
F) und
H)
ausgebildet sind, um beim Betrieb einen die Sprühdüse (32)
umgebenden Gasstrom zu bilden,
I)
so dass die genannten Mittel
J) und
K) der
Gasstrom
L)
beim Betrieb das von der genannten Düse (32) gebildete An-
fangssprühmuster gegen das Eindringen von sich im Wirbel-
bett bewegenden Teilchen (60) abschirmen.
- 14 -
1b)
A) Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung
B)
mit einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
C) wobei
die
Gasverteilerplatte
bzw. das Sieb (18) Öffnungen
(20) besitzt,
C1) um ein Verwirbelungsgas, insbesondere Luft, von der Ple-
numkammer (16) nach oben in den Gutbehälterabschnitt (12)
strömen zu lassen, um in diesem Teilchen (60) zu verwirbeln
und ein Wirbelbett zu bilden,
D)
wobei der Gutbehälterabschnitt eine Sprühdüse (32) enthält,
dadurch
gekennzeichnet,
E)
dass Mittel vorhanden sind, die nahe der Sprühdüse (32) an-
geordnet sind
I)
so dass die genannten Mittel
L)
beim Betrieb das von der genannten Düse (32) gebildete An-
fangssprühmuster gegen das Eindringen von sich im Wirbel-
bett bewegenden Teilchen (60) abschirmen.
1c)
A) Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung
B)
mit einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
C) wobei
die
Gasverteilerplatte
bzw. das Sieb (18) Öffnungen
(20) besitzt,
C1) um ein Verwirbelungsgas, insbesondere Luft, von der Ple-
numkammer (16) nach oben in den Gutbehälterabschnitt (12)
- 15 -
strömen zu lassen, um in diesem Teilchen (60) zu verwirbeln
und ein Wirbelbett zu bilden,
D)
wobei der Gutbehälterabschnitt eine Sprühdüse (32) enthält,
dadurch
gekennzeichnet,
E) dass
Mittel
vorhanden
sind,
H) die ausgebildet sind, um beim Betrieb einen die Sprühdü-
se (32) umgebenden Gasstrom zu bilden,
K)
so dass der Gasstrom
L)
beim Betrieb das von der genannten Düse (32) gebildete An-
fangssprühmuster gegen das Eindringen von sich im Wirbel-
bett bewegenden Teilchen (60) abschirmt.
Für die Auslegung des in Anspruch 10 angegebenen Verfahrens zum Granulieren
oder Überziehen eines Gutes in einem Wirbelbett gelten sinngemäß die zur Wir-
belschicht-Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1 angestellten Betrachtungen.
Folglich enthält auch Anspruch 10 drei Varianten für die Abschirmung des von der
Sprühdüse 32 erzeugten Anfangssprühmuster gegen das Eindringen von sich in
der Aufstiegsbettzone 30 aufwärts bewegenden Teilchen, nämlich
a) durch die Maßnahmen nach b) und c) (Merkmale F, G, I, I1,
I2, J),
b) durch eine zylindrische, innere Trennwand 40, die die Sprüh-
düse umgibt (Merkmale I, I1, I2, J),
c) durch eine radial eingeschlossene und abgeschirmte Säule
von Gas um die Sprühdüse herum (Merkmal F).
Zu der beim Verfahren gemäß Anspruch 10 eingesetzten Behandlungseinrich-
tung 10 gehört bei allen Anspruchsvarianten die (äußere) Trennwand 22 und die
im Wesentlichen koaxial darin eingebaute Sprühdüse.
- 16 -
Bei der Variante c) (im kennzeichnenden Teil nur Merkmal F) ist die Trennwand 22
für die „radial eingeschlossene und abgeschirmte Säule von Gas”, die um die
Sprühdüse herum strömen soll, zuständig (vgl. zusätzlich insbes. Merkmal C). In
den Varianten a und b übernimmt die innere Trennwand 40 (Merkmale I, I1) diese
Funktion. Diese Zusammenhänge erschließen sich dem Fachmann ohne erfinderi-
sches Bemühen.
Die im erteilten Anspruch 10 enthaltenen Varianten a), b) und c) lauten demnach
wie folgt:
10a)
A)
Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes
B)
in einem Wirbelbett in einer Behandlungseinrichtung (10) mit
einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach oben in eine Expansionskammer (14)
B2) und nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
B3) wobei die Gasverteilerplatte bzw. das Sieb (18) im allgemei-
nen horizontal angeordnet ist und Öffnungen (20) hat, um
Gas, insbesondere Luft, von der Plenumkammer (16) in den
Gutbehälterabschnitt (12) strömen zu lassen,
C) wobei der letztere eine im wesentlichen zylindrische, im Ab-
stand von der Platte bzw. dem Sieb (18) oberhalb dieser
bzw. diesem angeordnete Trennwand (22) zum Teilen des
Gutbehälterabschnitts (12) in eine innere Aufstiegsbettzo-
ne (30) und eine äußere Abstiegsbettzone (28) enthält,
D)
und mit einer nach oben sprühenden Sprühdüse (32), die im
wesentlichen koaxial innerhalb der genannten, zylindrischen
Trennwand (22) eingebaut ist,
- 17 -
E)
wobei Gas, insbesondere Luft, aufwärts durch die Platte bzw.
das Sieb (18) und den Gutbehälterabschnitt (12) geleitet
wird, so dass das Gut das Wirbelbett bildet,
dadurch
gekennzeichnet,
F) dass man eine radial eingeschlossene und abgeschirmte
Säule von Gas von der Platte bzw. dem Sieb (18) aufwärts
um die Sprühdüse (32) herum und auf einem Niveau frei in
die genannte Aufstiegsbettzone (30) strömen lässt, dessen
Höhe mindestens gleich derjenigen des oberen Endes der
Sprühdüse (32) ist,
G) und
I)
dass eine zylindrische, innere Trennwand (40) nahe der Plat-
te bzw. dem Sieb (18) angeordnet wird,
I1) so dass die innere Trennwand (40) die Sprühdüse (32) um-
gibt
I2) und von der Platte bzw. dem Sieb (18) nach oben in eine Hö-
he reicht, die mindestens gleich der Höhe des oberen Endes
der Sprühdüse (32) ist,
J)
und dass aufwärts durch die Platte bzw. das Sieb (18) strö-
mendes Gas durch einen von der inneren Trennwand (40)
umschlossenen Raum um die Sprühdüse (32) herumgeleitet
wird, um das von der Sprühdüse (32) erzeugte Anfangs-
sprühmuster gegen das Eindringen von sich in der Aufstiegs-
bettzone (30) aufwärts bewegenden Teilchen abzuschirmen.
10b)
A)
Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes
B)
in einem Wirbelbett in einer Behandlungseinrichtung (10) mit
einem Gutbehälterabschnitt (12),
- 18 -
B1) der nach oben in eine Expansionskammer (14)
B2) und nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
B3) wobei die Gasverteilerplatte bzw. das Sieb (18) im allgemei-
nen horizontal angeordnet ist und Öffnungen (20) hat, um
Gas, insbesondere Luft, von der Plenumkammer (16) in den
Gutbehälterabschnitt (12) strömen zu lassen,
C)
wobei der letztere eine im wesentlichen zylindrische, im Ab-
stand von der Platte bzw. dem Sieb (18) oberhalb dieser
bzw. diesem angeordnete Trennwand (22) zum Teilen des
Gutbehälterabschnitts (12) in eine innere Aufstiegsbettzo-
ne (30) und eine äußere Abstiegsbettzone (28) enthält,
D)
und mit einer nach oben sprühenden Sprühdüse (32), die im
wesentlichen koaxial innerhalb der genannten, zylindrischen
Trennwand (22) eingebaut ist,
E)
wobei Gas, insbesondere Luft, aufwärts durch die Platte bzw.
das Sieb (18) und den Gutbehälterabschnitt (12) geleitet
wird, so dass das Gut das Wirbelbett bildet,
dadurch
gekennzeichnet,
I)
dass eine zylindrische, innere Trennwand (40) nahe der
Platte bzw. dem Sieb (18) angeordnet wird,
I1) so dass die innere Trennwand (40) die Sprühdüse (32) um-
gibt
I2) und von der Platte bzw. dem Sieb (18) nach oben in eine Hö-
he reicht, die mindestens gleich der Höhe des oberen Endes
der Sprühdüse (32) ist,
J)
und dass aufwärts durch die Platte bzw. das Sieb (18) strö-
mendes Gas durch einen von der inneren Trennwand (40)
umschlossenen Raum um die Sprühdüse (32) herumgeleitet
wird, um das von der Sprühdüse (32) erzeugte Anfangs-
- 19 -
sprühmuster gegen das Eindringen von sich in der Aufstiegs-
bettzone (30) aufwärts bewegenden Teilchen abzuschirmen.
10c)
A)
Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes
B)
in einem Wirbelbett in einer Behandlungseinrichtung (10) mit
einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach oben in eine Expansionskammer (14)
B2) und nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
B3) wobei die Gasverteilerplatte bzw. das Sieb (18) im allgemei-
nen horizontal angeordnet ist und Öffnungen (20) hat, um
Gas, insbesondere Luft, von der Plenumkammer (16) in den
Gutbehälterabschnitt (12) strömen zu lassen,
C)
wobei der letztere eine im wesentlichen zylindrische, im Ab-
stand von der Platte bzw. dem Sieb (18) oberhalb dieser
bzw. diesem angeordnete Trennwand (22) zum Teilen des
Gutbehälterabschnitts (12) in eine innere Aufstiegsbettzo-
ne (30) und eine äußere Abstiegsbettzone (28) enthält,
D)
und mit einer nach oben sprühenden Sprühdüse (32), die im
wesentlichen koaxial innerhalb der genannten, zylindrischen
Trennwand (22) eingebaut ist,
E)
wobei Gas, insbesondere Luft, aufwärts durch die Platte bzw.
das Sieb (18) und den Gutbehälterabschnitt (12) geleitet
wird, so dass das Gut das Wirbelbett bildet,
dadurch
gekennzeichnet,
F) dass man eine radial eingeschlossene und abgeschirmte
Säule von Gas von der Platte bzw. dem Sieb (18) aufwärts
um die Sprühdüse (32) herum und auf einem Niveau frei in
- 20 -
die genannte Aufstiegsbettzone (30) strömen lässt, dessen
Höhe mindestens gleich derjenigen des oberen Endes der
Sprühdüse (32) ist.
2. Der Gegenstand des Streitpatents geht nicht über den Inhalt der Anmeldung in
der eingereichten Fassung gemäß WO 93/08923 A1 - Anlage K3 - hinaus.
Eine Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung mit den Merkmalen gemäß Variante
1b) des Anspruchs 1 des Streitpatents ist durch K3, Anspruch 6, offenbart, wobei
zu beachten ist, dass die in diesem Anspruch angegebene Sprührichtung der
Sprühdüse („upwardly discharging”) nach oben nicht zwingend ist, vgl. K3, S. 12,
Z.14-16. (Anmerkung: In K3 wird der Textteil von S. 12, Z. 10 bis S. 13, Z. 10 di-
rekt im Anschluss wiederholt.).
Die in K3 im letzten Merkmal des Anspruchs 6 angesprochene Abschirmung für
die Sprühdüse kann nach S. 13, Z. 2-6 auch als Gasstrom um diese Düse reali-
siert sein, wodurch Anspruch 1 des Streitpatents, Variante 1c, ebenfalls durch K3
offenbart ist.
Die Verknüpfung der Varianten 1b) und 1c) in Variante 1a) ist - unter Beachtung
der auf S. 12, Z. 16-18 angesprochenen Ausführungsform ohne äußere Trenn-
wand 22 - Gegenstand des Ausführungsbeispiels in K3 und somit ebenfalls Inhalt
der streitpatentgemäßen Anmeldung in der eingereichten Fassung.
Das Verfahren nach Anspruch 10, Variante 10c), ist durch K3, Anspruch 11 offen-
bart.
Die Varianten 10a) bzw. 10b) des Anspruchs 10 lassen sich K3, Fig. 1, 2 mit zuge-
höriger Beschreibung bzw. Anspruch 1 entnehmen.
3. Die Lehre des Streitpatents ist auch ausführbar, da die durch Anspruch 1,
Variante 1a) charakterisierte und in den Fig. 1 und 2 mit zugehöriger Beschrei-
bung detailliert erläuterte Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung vom Fachmann,
einem Diplomingenieur (FH) der Fachrichtung Maschinenbau/Verfahrenstechnik
- 21 -
mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung, ohne erfinderische Überlegungen
realisiert werden kann (BGH GRUR 2003, 235 „Kupplungsvorrichtung II”). Der
Fachmann ist auch in der Lage, die auf den Varianten b) und c) des Anspruchs 1
basierenden Ausführungsformen des Gegenstandes des Streitpatents zu realisie-
ren, da er die Mittel zur Abschirmung der Sprühdüse, nämlich die innere Trenn-
wand 40 bzw. der zur Sprühdüse benachbarte, durch entsprechende Gestaltung
der Öffnungen in der Gasverteilerplatte bzw. im Sieb 18 erzeugte Gasstrom, eben-
falls der Streitpatentschrift entnehmen kann. Vergleichbares gilt zu Anspruch 10.
4. Der Gegenstand des Anspruchs 1, Variante 1c), beruht nicht auf erfinderischer
Tätigkeit.
Druckschrift K6 (DE 33 23 418 A1) zeigt in Fig. 7, linker Bildteil, i. V. m. Fig. 1 eine
Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung mit einem Gutbehälterabschnitt 1 (linker
Teilbereich 14), der nach unten über den für Gas durchlässigen, d. h. Öffnungen
aufweisenden Boden 2 (vgl. Fig. 1 mit S. 8, 5. Abs.) in den die Funktion der Ple-
numkammer übernehmenden Rohrabschnitt 9 mündet. Mit dem über diesen Rohr-
abschnitt kommenden Gas wird die Wirbelbewegung des Behandlungsgutes, z. B.
der zu beschichtende Tabletten 3, im Wesentlichen erzeugt. Der Gutbehälterab-
schnitt enthält außerdem eine Sprühdüse 5a (vgl. S. 8, 5. Abs. und S. 12, 2. Abs.
mit S. 13, 1. Abs.).
Diese in Fig. 7, linker Bildteil, dargestellte Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung
weist somit zunächst die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1, Variante c)
auf. Neben der für die Sprühfunktion erforderlichen Zufuhr von Flüssigkeit (Pf 3)
und Luft (Pf 4) wird die genannte Sprühdüse 5a noch mit einem Luftmantel 15 be-
aufschlagt, der durch Luft, die aus einer die Sprühdüse mit ihrem Endbereich be-
randenden Leitung austritt, erzeugt wird. Dieser Leitungsendbereich ist ein Mittel,
das beim Betrieb aus der ihn durchströmenden Luft einen die Sprühdüse umge-
benden Luftstrom bildet, der das von der Sprühdüse gebildete Anfangssprühmus-
ter ummantelt und somit gegen das Eindringen von sich im Wirbelbett bildenden
Teilchen abschirmt. Folglich sind bei der betrachteten Wirbelschicht-Behandlungs-
einrichtung auch die Merkmale des kennzeichnenden Teils realisiert. Es besteht
- 22 -
demnach zwischen der Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1,
Version 1c, des Streitpatents und jener gemäß K6, Fig. 7, linker Teil, nur insoweit
ein Unterschied, als letztere Bestandteil einer Wirbelschichtanlage ist, die eine in
zwei Bereiche 14 aufgeteilte Behandlungszone aufweist. Hierin kann jedoch kein
erfinderischer Unterschied gesehen werden, da der Fachmann durch K6 auf die
Möglichkeit der Vereinzelung von Wirbelschicht-Behandlungseinrichtungen hinge-
wiesen wird (vgl. insbes. die Figuren 1 und 3 i. V. m. S. 11, 2. Abs.) und er somit
ohne weiteres erkennt, dass auch die zur Wirbelschichtanlage nach Fig. 7 gehö-
renden Wirbelschicht-Behandlungseinrichtungen getrennt eingesetzt werden kön-
nen. Demzufolge beruht der Gegenstand des Anspruchs 1, Variante 1c, des Streit-
patents nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Diese Anspruchsvariante ist folglich nicht
rechtsbeständig. Die Unteransprüche 2 bis 9, soweit sie auf Anspruch 1, Varian-
te 1c, rückbezogen sind, fallen mit diesem.
5. Die Gegenstände der Varianten 1a und 1b des Anspruchs 1 des Streitpatents
sind neu, da keine der im Verfahren genannten Druckschriften
K6)
DE 33 23 418 A1
K7a) JP 2 - 90957 A (mit deutsch. Übersetzung gem. K7b)
K8)
US 3 110 626 (mit deutsch. Übersetzung gem. K8a)
K10) JP 47 - 7442 (mit engl./deutsch. Übersetzung gem. K10a/K10b)
K13) US 4 117 801
K23) US 4 701 353
Wirbelschicht-Behandlungseinrichtungen mit jeweils allen Merkmalen dieser An-
spruchsvarianten zeigt. Die besagten Anspruchsgegenstände beruhen darüber
hinaus auch auf erfinderischer Tätigkeit.
5.1. Anspruch 1, Variante 1b, lautet wie folgt:
A) Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung
B)
mit einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
- 23 -
C) wobei
die
Gasverteilerplatte
bzw. das Sieb (18) Öffnungen
(20) besitzt,
C1) um ein Verwirbelungsgas, insbesondere Luft, von der Ple-
numkammer (16) nach oben in den Gutbehälterabschnitt (12)
strömen zu lassen, um in diesem Teilchen (60) zu verwirbeln
und ein Wirbelbett zu bilden,
D)
wobei der Gutbehälterabschnitt eine Sprühdüse (32) enthält,
dadurch
gekennzeichnet,
E)
dass Mittel vorhanden sind, die nahe der Sprühdüse (32) an-
geordnet sind
I)
so dass die genannten Mittel
L)
beim Betrieb das von der genannten Düse (32) gebildete An-
fangssprühmuster gegen das Eindringen von sich im Wirbel-
bett bewegenden Teilchen (60) abschirmen.
Der nächstkommende Stand der Technik geht auch bezüglich Anspruchsvarian-
te 1b aus K6, Fig. 7, hervor. Die dort im rechten Bildteil dargestellte Wirbelschicht-
Behandlungseinrichtung stimmt mit jener des linken Bildteils, die vorstehend be-
reits in Verbindung mit dem Anspruch 1, Variante 1c, des Streitpatents betrachtet
wurde, mit Ausnahme der zusätzlichen, zur Erzeugung eines Luftmantels dienen-
den Luftleitung überein. Die Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung nach Fig. 7,
rechter Bildteil, zeigt weder nahe bei der Sprühdüse 5a angeordnete Mittel, die
das Anfangssprühmuster der besagten Düse gegen das Eindringen von sich in der
Behandlungszone 14 bildenden Teilchen abschirmen (Merkmale E, I, L) noch legt
sie den Einsatz solcher Mittel nahe. Bei der aus Fig. 7, linker Bildteil, ersichtlichen
Luftmantelerzeugung wirkt der hierbei entstehende Gasstrom als abschirmendes
Mittel. Hierdurch erhält der Fachmann keine Anregung, auf den Gasstrom zu ver-
zichten und stattdessen Mittel einzusetzen, die nahe der Sprühdüse angeordnet
sind und im Bereich des Anfangssprühmusters abschirmend gegen eindringende
Teilchen wirken. Zu den in K6, Figuren 1 bis 6 dargestellten Wirbelschicht-Be-
handlungseinrichtungen gehören Steigrohre 4, die jeweils mit Abstand zum Bo-
den 2 angeordnet sind. Die zu beschichtenden Teilchen gelangen nach Durchlauf
- 24 -
des Steigrohrinnenbereiches und nach Passieren des oberen Endes des jeweili-
gen Steigrohres seitlich wieder in den Zuströmbereich dieser Steigrohre (vgl. S. 8,
Z. 9 v. u. bis S. 9, Z. 7) und nachfolgend auch in das Anfangssprühmuster der
Sprühdüse. Diesen Steigrohren kommt somit diesbezüglich keine Schirmwirkung
zu.
Auch der weitere, im Verfahren befindliche Stand der Technik vermag die Wirbel-
schicht-Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1, Variante 1b, des Streitpatents
nicht nahezulegen.
Die in K8 - vgl. insbes. die Figuren 1, 2, 4, 6 - 9 - offenbarten Wirbelschicht-Be-
handlungseinrichtungen zeigen bezüglich der dortigen Steigrohre 13 eine zu K6,
Fig. 1 bis 6 vergleichbare Wirkungsweise ohne Schirmwirkung für das Anfangs-
sprühmuster.
Bei den aus K10, Fig. 1, 2 und 5 ersichtlichen Wirbelschicht-Behandlungseinrich-
tungen sind die Sprühdüsen mit einer „Dreifachrohr-Ausstoßöffnung 14b” (vgl.
K10b, S. 13, 3. Abs., Z. 3, 4) ausgestattet, wobei der aus dem äußeren Rohr 15a
des dreiwandigen Rohres 14a austretende Gasstrom die Aufgabe hat, die Flüssig-
keitsdüsenmündung 17b vor der Verstopfung von Pulver oder anderem Material,
das an ihr haften könnte, zu schützen (K10b, S. 8, Z. 8 v. u. bis S. 9, Z. 13). Dieser
Stand der Technik ist somit vergleichbar mit der in K6, Fig. 7, linker Bildteil, darge-
stellten Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung mit Luftmantelerzeugung. Entspre-
chendes gilt für die aus K7 Fig. 1 und 2 bekannte Einrichtung.
Die in K13 zum dortigen Stand der Technik in Fig. 1a bzw. 1b dargestellten Wir-
belschicht-Behandlungseinrichtungen sind mit jenen aus K6, Fig. 3 bzw. K8, Fig. 1
zu vergleichen und vermögen aus den zu diesen Druckschriften genannten Grün-
den das Beruhen des Gegenstandes des Anspruchs 1, Variante 1b, des Streitpa-
tents auf erfinderischer Tätigkeit nicht in Frage zu stellen. Zu den Wirbelschicht-
Behandlungseinrichtungen nach K13, Figuren 1c und 2 gehören jeweils konusför-
mig gestaltete Steigrohre 14, die mit Abstand zum Sieb (Bezugszeichen 32 in
- 25 -
Fig. 2) angebracht sind und die der Trennung der Räume dienen, die von den zu
beschichtenden Teilchen in deren Auf- bzw. Abstiegsphase durchlaufen werden
(Sp. 8, Z. 58 bis Sp. 9, Z. 5). Auch aus diesem Stand der Technik ergeben sich für
den Fachmann keine Anregungen für den Einsatz von Abschirmmaßnahmen ent-
sprechend den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1, Variante b, des
Streitpatents.
Beim Beschichtungsprozess nach K23 ist eine Sprühdüse mit einem Flüssigkeits-
kanal 1 und zwei Gaskanälen 6 und 12 einsetzbar. Das im äußeren Gaskanal 12
befindliche Gas dient der Führung der zu zerstäubenden Teilchen; es wird mit ge-
ringerer Geschwindigkeit als das für die Flüssigkeitszerstäubung verwendete Gas
im Gaskanal 6 beaufschlagt (Sp. 4, Z. 27-49; Sp. 7, Z. 6-10 mit Fig. 3; Ansprü-
che 1 und 5). Auch dieser Stand der Technik vermag somit die Wirbelschicht-Be-
handlungseinrichtung nach Anspruch 1, Variante 1b, des Streitpatents nicht nahe-
zulegen.
5.2. Anspruch 1, Variante 1a, lautet wie folgt:
A) Wirbelschicht-Behandlungseinrichtung
B)
mit einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
C) wobei
die
Gasverteilerplatte
bzw. das Sieb (18) Öffnungen
(20) besitzt,
C1) um ein Verwirbelungsgas, insbesondere Luft, von der Ple-
numkammer (16) nach oben in den Gutbehälterabschnitt (12)
strömen zu lassen, um in diesem Teilchen (60) zu verwirbeln
und ein Wirbelbett zu bilden,
D)
wobei der Gutbehälterabschnitt eine Sprühdüse (32) enthält,
dadurch
gekennzeichnet,
E)
dass Mittel vorhanden sind, die nahe der Sprühdüse (32) an-
geordnet
- 26 -
F) und
H)
ausgebildet sind, um beim Betrieb einen die Sprühdüse (32)
umgebenden Gasstrom zu bilden,
I)
so dass die genannten Mittel
J) und
K) der
Gasstrom
L)
beim Betrieb das von der genannten Düse (32) gebildete An-
fangssprühmuster gegen das Eindringen von sich im Wirbel-
bett bewegenden Teilchen (60) abschirmen.
Bei dieser Variante sind zusätzlich zu dem eigenständigen Abschirmungsmittel
nach der Anspruchsvariante 1b noch die Mittel zur Bildung eines abschirmenden
Gasstromes (Anspruchsvariante 1c) vorgesehen. Nachdem der Gegenstand der
Anspruchsvariante 1b aus den aufgezeigten Gründen gegenüber den betrachteten
Druckschriften neu und erfinderisch ist, gilt dieses auch für die aus den Varian-
ten 1b und 1c zusammengesetzte Variante 1a.
5.3. Die Varianten 1a und 1b des Anspruchs 1 des Streitpatents sind somit aus
den aufgezeigten Gründen rechtsbeständig. Mit diesen Anspruchsvarianten haben
auch die hierauf rückbezogenen Ansprüche 2 bis 10 Bestand, ohne dass es hierzu
weiterer Feststellungen bedurfte (BPatGE 34, 315).
6. Die Gegenstände des Anspruchs 10, Varianten 10a, 10b und 10c, des Streit-
patents sind neu, da aus keiner der zum Stand der Technik genannten Druck-
schriften Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes mit jeweils
allen Merkmalen dieser Anspruchsvarianten hervorgehen. Die besagten An-
spruchsgegenstände beruhen darüber hinaus auch auf erfinderischer Tätigkeit.
- 27 -
6.1. Anspruch 10, Variante 10c), lautet in gegliederter Form:
A)
Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes
B)
in einem Wirbelbett in einer Behandlungseinrichtung (10) mit
einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach oben in eine Expansionskammer (14)
B2) und nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
B3) wobei die Gasverteilerplatte bzw. das Sieb (18) im allgemei-
nen horizontal angeordnet ist und Öffnungen (20) hat, um
Gas, insbesondere Luft, von der Plenumkammer (16) in den
Gutbehälterabschnitt (12) strömen zu lassen,
C) wobei der letztere eine im wesentlichen zylindrische, im Ab-
stand von der Platte bzw. dem Sieb (18) oberhalb dieser
bzw. diesem angeordnete Trennwand (22) zum Teilen des
Gutbehälterabschnitts (12) in eine innere Aufstiegsbettzo-
ne (30) und eine äußere Abstiegsbettzone (28) enthält,
D)
und mit einer nach oben sprühenden Sprühdüse (32), die im
wesentlichen koaxial innerhalb der genannten, zylindrischen
Trennwand (22) eingebaut ist,
E)
wobei Gas, insbesondere Luft, aufwärts durch die Platte bzw.
das Sieb (18) und den Gutbehälterabschnitt (12) geleitet
wird, so dass das Gut das Wirbelbett bildet,
dadurch
gekennzeichnet,
F) dass man eine radial eingeschlossene und abgeschirmte
Säule von Gas von der Platte bzw. dem Sieb (18) aufwärts
um die Sprühdüse (32) herum und auf einem Niveau frei in
die genannte Aufstiegsbettzone (30) strömen lässt, dessen
Höhe mindestens gleich derjenigen des oberen Endes der
Sprühdüse (32) ist.
- 28 -
Mit der in K13 (US 4 117 801), Fig. 1a, dargestellten Wirbelschicht-Behandlungs-
einrichtung lässt sich ein Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines aus
Teilchen bestehenden Gutes durchführen. Zur genannten Wirbelschicht-Behand-
lungseinrichtung gehört ein durch die Darstellung der zu beschichtenden Teilchen
erkenntlicher Gutbehälterabschnitt, der sich in einer nach oben offenen und nach
unten durch ein Sieb begrenzten Kammer befindet und der durch eine oberhalb
des Siebes angebrachte Trennwand in eine innere Aufstiegsbettzone und eine äu-
ßere Abstiegsbettzone unterteilt wird. Die zum Granulieren oder Überziehen der
Teilchen erforderliche Sprühdüse ist in der Mitte des Siebes angebracht, durch
welches von unten kommendes Gas in den Gutbehälterabschnitt geleitet wird, um
die für den Granulier- bzw. Überziehvorgang erforderliche Bewegung der Teilchen
herbeizuführen. Hierbei wird - durch entsprechende Gestaltung der Maschenweite
bzw. Perforation des Siebes - eine solche Verteilung des über das Sieb einströ-
menden Gases eingestellt, dass in der Aufstiegsbettzone eine höhere Gasge-
schwindigkeit herrscht als in der Abstiegsbettzone (Sp. 5, Z. 50 bis Sp. 6, Z. 19).
Das mit der bekannten Behandlungseinrichtung durchführbare Verfahren stimmt
somit mit jenem nach Anspruch 10, Variante 10c, des Streitpatents in den Merk-
malen A) bis C) überein. Merkmal D), betreffend den Einbau der Sprühdüse inner-
halb der Trennwand 22, ist beim bekannten Gegenstand nicht gegeben, da die
dortige Sprühdüse mit ihrem oberen Ende das durch das Sieb vorgegebene Ni-
veau nur geringfügig übersteigt und sich somit zur Gänze außerhalb der Trenn-
wand befindet. Folglich ist auch die in Merkmal F) angegebene Einschließung und
Abschirmung der die Sprühdüse umströmenden Gassäule beim Stand der Technik
nach K13, Fig. 1a, nicht anzutreffen. Da bei den sonstigen, zum Granulieren oder
Überziehen eines Gutes einsetzbaren Behandlungseinrichtungen nach K13, Figu-
ren 1b und 1c bis 4 die jeweilige Sprühdüse außerhalb der Trennwand angebracht
ist, vermag auch dieser Teil von K13 zum Verfahren nach Anspruch 10, Vari-
ante 10c, des Streitpatents keine Anregung zu geben. Folglich beruht dieses Ver-
fahren bezüglich K13 auf erfinderischer Tätigkeit.
Dieses gilt auch bezüglich des weiteren Standes der Technik, da bei den dort of-
fenbarten Behandlungseinrichtungen, die für Verfahren zum Granulieren oder
Überziehen eines Gutes einsetzbar sind, sich entweder die Sprühdüsen außerhalb
- 29 -
der zugehörigen Trennwände befinden - vgl. hierzu K6, Figuren 1, 3 bis 5 und K8,
Figuren 1, 2, 4, 6 bis 9 - oder Sprühdüsen eingesetzt werden, die zwar von Gas
beispielsweise in Gestalt eines zusätzlichen Luftmantels umströmt werden, deren
zugehörige Behandlungseinrichtungen jedoch keine Trennwände aufweisen - vgl.
K6, Fig. 7, li. Bildteil; K7, Figuren 1, 2; K10, Figuren 1, 2 und K23, Fig. 3.
6.2. Anspruch 10, Variante 10b), lautet in gegliederter Form:
A)
Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes
B)
in einem Wirbelbett in einer Behandlungseinrichtung (10) mit
einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach oben in eine Expansionskammer (14)
B2) und nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
B3) wobei die Gasverteilerplatte bzw. das Sieb (18) im allgemei-
nen horizontal angeordnet ist und Öffnungen (20) hat, um
Gas, insbesondere Luft, von der Plenumkammer (16) in den
Gutbehälterabschnitt (12) strömen zu lassen,
C) wobei der letztere eine im wesentlichen zylindrische, im Ab-
stand von der Platte bzw. dem Sieb (18) oberhalb dieser
bzw. diesem angeordnete Trennwand (22) zum Teilen des
Gutbehälterabschnitts (12) in eine innere Aufstiegsbettzo-
ne (30) und eine äußere Abstiegsbettzone (28) enthält,
D)
und mit einer nach oben sprühenden Sprühdüse (32), die im
wesentlichen koaxial innerhalb der genannten, zylindrischen
Trennwand (22) eingebaut ist,
E)
wobei Gas, insbesondere Luft, aufwärts durch die Platte bzw.
das Sieb (18) und den Gutbehälterabschnitt (12) geleitet
wird, so dass das Gut das Wirbelbett bildet,
dadurch
gekennzeichnet,
- 30 -
I)
dass eine zylindrische, innere Trennwand (40) nahe der Plat-
te bzw. dem Sieb (18) angeordnet wird,
I1) so dass die innere Trennwand (40) die Sprühdüse (32) um-
gibt
I2) und von der Platte bzw. dem Sieb (18) nach oben in eine Hö-
he reicht, die mindestens gleich der Höhe des oberen Endes
der Sprühdüse (32) ist,
J)
und dass aufwärts durch die Platte bzw. das Sieb (18) strö-
mendes Gas durch einen von der inneren Trennwand (40)
umschlossenen Raum um die Sprühdüse (32) herumgeleitet
wird, um das von der Sprühdüse (32) erzeugte Anfangs-
sprühmuster gegen das Eindringen von sich in der Aufstiegs-
bettzone (30) aufwärts bewegenden Teilchen abzuschirmen.
Die bei diesem beanspruchten Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines
Gutes in einem Wirbelbett vorgesehene Behandlungseinrichtung, die zusätzlich zu
jener (äußeren) Trennwand, die den Gutbehälterabschnitt in eine innere Aufstiegs-
bettzone und eine äußere Abstiegsbettzone teilt, mit einer inneren Trennwand
entsprechend den Anspruchsmerkmalen I) bis J) ausgestattet ist, ist durch den he-
rangezogenen Stand der Technik weder bekannt noch nahegelegt. Die aus K6,
Figuren 1, 3 bis 5; K8, Figuren 1 (~ K13, Fig. 1b), 2, 4, 6 bis 9 und K13, Fig. 1a, 1c
bis 4 ersichtlichen Behandlungseinrichtungen sind nämlich jeweils nur mit der äu-
ßeren Trennwand ausgestattet, wobei sich, wie bereits dargelegt, die Sprühdüse
jeweils außerhalb dieser Trennwand befindet.
Von jenen bekannten Behandlungsvorrichtungen, bei denen die jeweilige Sprüh-
düse von einem zusätzlichen Gasstrom umgeben ist - vgl. K6, Fig. 7, li. Bildteil;
K7, Figuren 1, 2; K10, Figuren 1, 2 und K23, Fig. 3 -, ist lediglich bei jener nach K6
a. a. O. die von dem Kanal für den zusätzlichen Gasstrom (Luftmantel 15) und so-
mit von einer „Trennwand“ umgebene Sprühdüse in einem Sieb montiert. Eine An-
regung, aus dieser „Trennwand“ eine „innere Trennwand“ entsprechend den Merk-
malen D) und I) bis J) zu machen und folglich die Sprühdüse mit der sie umgeben-
den Trennwand in eine weitere (äußere) Trennwand einzubauen, erhält der Fach-
- 31 -
mann aus dem genannten Stand der Technik jedoch nicht, denn die Sprühdüse
nach K6 a. a. O. überragt zum einen das tragende Sieb nur minimal und hat somit
keine für den Einbau geeignete Höhe. Zum anderen wird durch K6 auch der Ein-
satz einer äußeren Trennwand in Verbindung mit der in Fig. 7, li. Bildteil, darge-
stellten Behandlungseinrichtung nicht nahegelegt.
6.3. Anspruch 10, Variante 10a, lautet wie folgt:
10a)
A)
Verfahren zum Granulieren oder Überziehen eines Gutes
B)
in einem Wirbelbett in einer Behandlungseinrichtung (10) mit
einem Gutbehälterabschnitt (12),
B1) der nach oben in eine Expansionskammer (14)
B2) und nach unten über eine Gasverteilerplatte oder ein Sieb
(18) in eine Plenumkammer (16) mündet,
B3) wobei die Gasverteilerplatte bzw. das Sieb (18) im allgemei-
nen horizontal angeordnet ist und Öffnungen (20) hat, um
Gas, insbesondere Luft, von der Plenumkammer (16) in den
Gutbehälterabschnitt (12) strömen zu lassen,
C) wobei der letztere eine im wesentlichen zylindrische, im Ab-
stand von der Platte bzw. dem Sieb (18) oberhalb dieser
bzw. diesem angeordnete Trennwand (22) zum Teilen des
Gutbehälterabschnitts (12) in eine innere Aufstiegsbettzo-
ne (30) und eine äußere Abstiegsbettzone (28) enthält,
D)
und mit einer nach oben sprühenden Sprühdüse (32), die im
wesentlichen koaxial innerhalb der genannten, zylindrischen
Trennwand (22) eingebaut ist,
E)
wobei Gas, insbesondere Luft, aufwärts durch die Platte bzw.
das Sieb (18) und den Gutbehälterabschnitt (12) geleitet
wird, so dass das Gut das Wirbelbett bildet,
- 32 -
dadurch
gekennzeichnet,
F) dass man eine radial eingeschlossene und abgeschirmte
Säule von Gas von der Platte bzw. dem Sieb (18) aufwärts
um die Sprühdüse (32) herum und auf einem Niveau frei in
die genannte Aufstiegsbettzone (30) strömen lässt, dessen
Höhe mindestens gleich derjenigen des oberen Endes der
Sprühdüse (32) ist,
G) und
I)
dass eine zylindrische, innere Trennwand (40) nahe der Plat-
te bzw. dem Sieb (18) angeordnet wird,
I1) so dass die innere Trennwand (40) die Sprühdüse (32) um-
gibt
I2) und von der Platte bzw. dem Sieb (18) nach oben in eine Hö-
he reicht, die mindestens gleich der Höhe des oberen Endes
der Sprühdüse (32) ist,
J)
und dass aufwärts durch die Platte bzw. das Sieb (18) strö-
mendes Gas durch einen von der inneren Trennwand (40)
umschlossenen Raum um die Sprühdüse (32) herumgeleitet
wird, um das von der Sprühdüse (32) erzeugte Anfangs-
sprühmuster gegen das Eindringen von sich in der Aufstiegs-
bettzone (30) aufwärts bewegenden Teilchen abzuschirmen.
In dieser Anspruchsvariante 10a sind die Merkmale der Anspruchsvarianten 10b
und 10c zusammengefasst. Nachdem, wie aufgezeigt, die Gegenstände beider
letztgenannter Varianten neu sind und auf erfinderischer Tätigkeit beruhen, gilt
dieses auch für den Gegenstand der Variante 10a.
6.3. Die Varianten 10a, 10b und 10c des Anspruchs 10 des Streitpatents sind so-
mit aus den genannten Gründen rechtsbeständig. Mit diesen Anspruchsvarianten
hat auch der hierauf rückbezogene Anspruch 11 Bestand, ohne dass es hierzu
weiterer Feststellungen bedurfte (BPatGE 34, 315).
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II.
Die Kostenfolge ergibt sich aus § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO,
wobei der Senat die Verringerung des gemeinen Werts des Patents durch den
Umfang der Nichtigerklärung mit einem Sechstel veranschlagt hat.
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1
PatG i. V. m. § 709 S. 1 ZPO.
gez.
Unterschriften