Urteil des BPatG vom 05.11.2001
BPatG (daten, beschreibende angabe, klasse, computer, bezeichnung, identifikation, vermietung, beschwerde, bezug, anmeldung)
BUNDESPATENTGERICHT
30 W (pat) 1/01
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 300 26 253.1
hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 5. November 2001 unter Mitwirkung der Richterin Winter als Vorsit-
zende und der Richter Schramm und Voit
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
BPatG 152
6.70
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G r ü n d e
I.
Zur Eintragung in das Markenregister angemeldet ist die Bezeichnung
ID Modul
mit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:
Klasse 9
Optische, elektrotechnische und elektronische Apparate und Ge-
räte (soweit in Klasse 9 enthalten); elektrotechnische und elektri-
sche Geräte für die Aufnahme, Aussendung, Übertragung, den
Empfang, die Wiedergabe und Bearbeitung von Lauten, Signalen,
Zeichen und/oder Bildern; elektrotechnische und elektrische Nach-
richten- und Datenaufnahme-, -verarbeitungs-, -sende-,
-übertragungs-, -vermittlungs-, -speicher, -ausgabe- und -ein-
gabegeräte; Computer, Software; zugehörige Einrichtungen und
Teile aller vorgenannten Waren sowie zugehörige Peripheriegerä-
te; optische, elektrotechnische und elektronische Geräte der In-
formations- und Kommunikationstechnik, insbesondere der
Fernsprechvermittlungs- und Fernsprechübertragungstechnik wie
Telefone, Bildtelefone, Telefonanrufbeantworter, Wählgeräte,
Heimfernsprechgeräte, Telefonnebenstellenanlagen, zugehörige
Einrichtungen und Teile aller vorgenannten Waren sowie zugehö-
rige Peripheriegeräte; Telekommunikationsnetze, bestehend aus
Vermittlungs- und Übertragungsgeräten, einzelnen Baugruppen
und Bauteilen dieser Geräte, wie Geräte der Stromversorgung,
Übertragungsmittel wie Nachrichtenkabel und Lichtwellenleiter und
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zugehörige Verbindungselemente, zugehörige Einrichtungen und
Teile aller vorgenannten Waren sowie zugehörige Peripheriegerä-
te.
Klasse 38
Betrieb und Verwaltung von Geräten, Anlagen und sonstigen Er-
zeugnissen und Einrichtungen der Daten-, Informations- und
Kommunikationstechnik einschließlich Daten- und Telekommuni-
kationsnetzen, sowie zugehörigen Einrichtungen und Teilen; Ver-
mietung von Geräten und Anlagen der Daten-, Informations- und
Kommunikationstechnik.
Klasse 42
Beratung beim Aufbau und Betrieb von Geräten, Anlagen und
sonstigen Erzeugnissen und Einrichtungen der Daten-, Informati-
ons- und Kommunikationstechnik einschließlich Daten- und Tele-
kommunikationsnetzen; Planung, Entwicklung, Projektierung, Be-
ratung, Test, technische Überwachung, Systemintegration und
Produktintegration auf dem Gebiet der Daten-, Informations- und
Kommunikationstechnik einschließlich Daten- und Telekommuni-
kationsnetzen;
elektronische Dienstleistungen, nämlich das Sammeln, Speichern,
Übersetzen, Weiterleiten oder Verteilen von Daten, Informationen,
Abbildungen, Video- und Audiosequenzen, Anbieten und Mitteilen
von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen, insbeson-
dere auch mittels interaktiv kommunizierenden (Computer-)Sy-
steme;
Vermietung von Geräten und Anlagen der Daten-, Informations-
und Kommunikationstechnik;
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Entwicklung, Erstellung und Vermietung von Datenverarbeitungs-
programmen.
Die Markenstelle für Klasse 9 des Patentamts hat die Anmeldung wegen des Be-
stehens eines Freihaltungsbedürfnisses und wegen fehlender Unterscheidungs-
kraft zurückgewiesen, weil sie in der Bedeutung von "Identifikationsmodul" für die
beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Angabe darstelle.
Die Anmelderin hat Beschwerde eingelegt. Sie erachtet die angemeldete Be-
zeichnung insbesondere deshalb für schutzfähig, weil sie in ihrer Gesamtheit nicht
unmittelbar beschreibend für alle Waren und Dienstleistungen sei.
Die Anmelderin beantragt,
den angefochtenen Beschluß aufzuheben.
Ergänzend wird auf das schriftsätzliche Vorbringen und den Beschluß der Mar-
kenstelle Bezug genommen.
II.
Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet. Die angemeldete
Marke ID Modul ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nach § 8
Abs 2 Nr 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen.
Die angemeldete Bezeichnung ID Modul bedeutet unverkürzt "identification Mo-
dul". Das lateinisch-englische Wort "identification" (=Identifikation) auf dessen er-
ste beiden Buchstaben zu verkürzen, ist eine gängige Übung, insbesondere auf
dem Fachgebiet der Datenverarbeitung. IDs sind Zahlen, Namen oder andere ein-
deutige Schlüssel, die verwendet werden, um bestimmte Geräte, Benutzer, Per-
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sonen allgemein, Vorgänge oder andere Elemente zu erkennen, zum Beispiel in
einem Computer oder einem Programm (vgl Linke/Winkler, Das M&T-Compu-
terlexikon 2000 S 348; Schulze, Lexikon Computerwissen S 425). Angesichts der
wachsenden Kommunikation zwischen Menschen und Maschinen in Computer-
netzen ist die Benutzeridentifikation zur Sicherung der Zugangs- bzw Nutzungsbe-
rechtigung und zur Verhinderung von Mißbrauch ein wesentliches Kriterium in vie-
len Bereichen. Neben den oben genannten Ziffern und Buchstaben, die Si-
cherheitsrisiken bergen können, wird dabei zunehmend zu Schlüsseln überge-
gangen, die jeder bei sich trägt, zum Beispiel biometrische ID-Systeme, ua Identi-
fikation über Fingerabdruck. Neben Netzzugang und PC sind Beispiele für An-
wendungen Zutrittskontrollen, Diebstahlschutz (Automobil, Autoradios, Werk-
zeuge), Waffen, Mobiltelefone.
Ein "Modul" ist allgemein eine sich aus mehreren Elementen zusammensetzende
Einheit innerhalb eines Gesamtsystems, die jederzeit ausgetauscht werden kann
(Duden, Fremdwörterbuch, 6. Aufl). Im Hardwarebereich ist "Modul" die Kurzform
für "Einsteckmodul" oder "Erweiterungsmodul"; es enthält eine Platine oder ein
Gerät; durch das Einstecken des Moduls wird ein Computer oder ein anderes Ge-
rät um bestimmte Eigenschaften erweitert (vgl Microsoft Press, Computer Lexikon,
Ausgabe 2001 S 474). In der Programmierung ist ein Modul eine Sammlung von
Routinen und Datenstrukturen, die eine bestimmte Aufgabe ausführen oder einen
bestimmten abstrakten Datentyp implementieren (Microsoft Press aaO).
Die angemeldete Bezeichnung ID Modul bedeutet in ihrer Gesamtheit wörtlich
übersetzt "Identifikationsmodul". In bezug auf die beanspruchten Waren wird
durch das angemeldete Zeichen zum Ausdruck gebracht, daß es sich um Pro-
dukte handelt, die ein Identifikationsmodul enthalten oder realisieren; hinsichtlich
der Dienstleistungen wird beschreibend auf ihren Inhalt bezug genommen, näm-
lich Identifikation durch Module. Diese beschreibende Sachaussage erstreckt sich
entgegen der Auffassung der Anmelderin auf sämtliche von der Anmeldung er-
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faßten Waren und Dienstleistungen: alle können, wie ausgeführt, eine Identifika-
tion durch Module beinhalten.
Winter Schramm
Voit
Hu