Urteil des BPatG vom 13.03.2007

BPatG: daten, fig, patentanspruch, schnittstelle, mode, verfügung, energieversorgung, empfang, verarbeitung, erfahrung

BUNDESPATENTGERICHT
17 W (pat) 24/04
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
13. März 2007
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 101 14 504.7-35
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 13. März 2007 unter Mitwirkung …
BPatG 154
08.05
- 2 -
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Die vorliegende Patentanmeldung ist am 23. März 2001 beim Deutschen Patent-
und Markenamt unter der Bezeichnung
„Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor zu einem Steuergerät“
eingereicht worden.
Die Prüfungsstelle für Klasse G 08 C hat durch Beschluss vom 12. Dezem-
ber 2003 die Anmeldung zurückgewiesen, da der Gegenstand des Patentan-
spruchs 1 auf keiner erfinderischen Tätigkeit beruhe.
Gegen diesen Beschluss wendet sich die am 4. Februar 2004 eingegangene Be-
schwerde der Anmelderin.
Die Anmelderin beantragt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das
nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:
gemäß Hauptantrag mit Patentansprüchen 1 bis 11 vom 25. No-
vember 2003, eingegangen am 27. November 2003, Beschrei-
bung Seiten 1 bis 11 vom Anmeldetag und Beschreibungseinlei-
tung vom 25.
November
2003, eingegangen am 27.
Novem-
- 3 -
ber 2003, sowie 3 Blatt Zeichnungen mit 7 Figuren vom Anmelde-
tag;
gemäß Hilfsantrag 1 mit Patentansprüchen 1 bis 11 vom 2. Fe-
bruar 2004, eingegangen am 4. Februar 2004;
gemäß Hilfsantrag 2 mit Patentansprüchen 1 bis 10;
gemäß Hilfsantrag 3 mit Patentansprüchen 1 bis 11;
gemäß Hilfsantrag 4 mit Patentansprüchen 1 bis 10;
gemäß Hilfsantrag 5 mit Patentansprüchen 1 bis 9;
wobei die Hilfsanträge 2 bis 5 jeweils vom 2. März 2007, einge-
gangen am 8. März 2007, stammen und hinsichtlich der Hilfsanträ-
ge 1 bis 5 die Beschreibung jeweils noch anzupassen ist und die
Zeichnungen mit Figuren jeweils wie Hauptantrag gelten sollen.
Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind unter An-
derem folgende Druckschriften in Betracht gezogen worden:
D3: DE 197 30 158 A1
D6: DE 38 11 217 A1.
Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht wurde außerdem folgen-
de, von der Anmelderin in der Beschreibung genannte Druckschrift herangezogen:
D7: D. Ullmann et al: „Side Airbag Sensor in Silicon Micro-
machining“, SAE Technical Paper, März 1999.
- 4 -
Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet:
„1. Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor (6, 7, 8) zu einem Steuergerät (1), wobei für jeden Sensor
(6, 7, 8) eine jeweilige Leitung, insbesondere Zweidrahtleitung (5),
für die Übertragung der Daten eingesetzt wird, wobei der wenigs-
tens eine Sensor (6, 7, 8) die für seinen Betrieb notwendige elek-
trische Energie von dem Steuergerät (1) über die jeweilige Lei-
tung (5) erhält, wobei die Übertragung der Daten von dem wenigs-
tens einen Sensor (6, 7, 8) zum Steuergerät (1) unidirektional
durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens
eine Sensor (6, 7, 8) sofort nach Erhalt der elektrischen Energie
eine Sensoridentifikation, eine Statusidentifikation und Sensoren-
werte als Daten an das Steuergerät (1) überträgt.“
Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 lautet:
„1. Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor (6, 7, 8) zu einem Steuergerät (1), wobei für jeden Sen-
sor (6, 7, 8) eine jeweilige Zweidrahtleitung (5) für die Übertragung
der Daten eingesetzt wird, wobei der wenigstens eine Sensor (6,
7, 8) die für seinen Betrieb notwendige elektrische Energie von
dem Steuergerät (1) über die jeweilige Leitung (5) erhält, wobei die
Übertragung der Daten von dem wenigstens einen Sensor (6, 7, 8)
zum Steuergerät (1) über eine unidirektionale Zweidrahtstrom-
schnittstelle durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der
wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) sofort nach Erhalt der elektri-
schen Energie eine Sensoridentifikation, eine Statusidentifikation
und dann anschließend permanent Sensorenwerte als Daten an
das Steuergerät (1) überträgt.“
- 5 -
Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 lautet:
„1. Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor (6, 7, 8) zu einem Steuergerät (1), wobei für jeden Sen-
sor (6, 7, 8) eine jeweilige Zweidrahtleitung (5) für die Übertragung
der Daten eingesetzt wird, wobei der wenigstens eine Sensor (6,
7, 8) die für seinen Betrieb notwendige elektrische Energie von
dem Steuergerät (1) über die jeweilige Leitung (5) erhält, wobei die
Übertragung der Daten von dem wenigstens einen Sensor (6, 7, 8)
zum Steuergerät (1) über eine unidirektionale Zweidrahtstrom-
schnittstelle durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der
wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) sofort nach Erhalt der elektri-
schen Energie eine Sensoridentifikation, eine Statusidentifikation
und dann anschließend permanent Sensorenwerte als Daten an
das Steuergerät (1) überträgt, dass die Sensorenwerte des we-
nigstens einen Sensors (6, 7, 8) im Zeitmultiplex übertragen wer-
den, so dass wenigstens zwei logische Kanäle zur Übertragung
der Sensorenwerte zur Verfügung stehen.“
Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 lautet:
„1. Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor (6, 7, 8) zu einem Steuergerät (1), wobei für jeden Sen-
sor (6, 7, 8) eine jeweilige Zweidrahtleitung (5) für die Übertragung
der Daten eingesetzt wird, wobei der wenigstens eine Sensor (6,
7, 8) die für seinen Betrieb notwendige elektrische Energie von
dem Steuergerät (1) über die jeweilige Leitung (5) erhält, wobei die
Übertragung der Daten von dem wenigstens einen Sensor (6, 7, 8)
zum Steuergerät (1) über eine unidirektionale Zweidrahtstrom-
schnittstelle durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der
wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) sofort nach Erhalt der elektri-
- 6 -
schen Energie eine Sensoridentifikation, eine Statusidentifikation
und dann anschließend permanent Sensorenwerte als Daten an
das Steuergerät (1) überträgt, dass das Steuergerät gemäß der
Sensoridentifikation einen entsprechenden Algorithmus verwen-
det, um die Sensorenwerte zu verarbeiten.“
Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 lautet:
„1. Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor (6, 7, 8) zu einem Steuergerät (1), wobei für jeden Sen-
sor (6, 7, 8) eine jeweilige Zweidrahtleitung (5) für die Übertragung
der Daten eingesetzt wird, wobei der wenigstens eine Sensor (6,
7, 8) die für seinen Betrieb notwendige elektrische Energie von
dem Steuergerät (1) über die jeweilige Leitung (5) erhält, wobei die
Übertragung der Daten von dem wenigstens einen Sensor (6, 7, 8)
zum Steuergerät (1) über eine unidirektionale Zweidrahtstrom-
schnittstelle durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der
wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) sofort nach Erhalt der elektri-
schen Energie eine Sensoridentifikation, eine Statusidentifikation
und dann anschließend permanent Sensorenwerte als Daten an
das Steuergerät (1) überträgt, dass in einer ersten Initialisierungs-
phase (I) das Steuergerät (1) eine Energieaufnahme des wenigs-
tens einen Sensors (6, 7, 8) prüft und ob die jeweilige Zweidraht-
leitung zur Übertragung von Daten geeignet ist, dass in einer zwei-
ten Initialisationsphase (II) die jeweilige Sensoridentifikation zum
Steuergerät übertragen wird, dass in einer dritten Initialisations-
phase der Statuscode übertragen wird, dass in einer Run-Mode-
Phase (IV) die Sensorwerte an das Steuergerät (1) übertragen
werden, wobei die erste, zweite und dritte Initialisationsphase (I-III)
und die Run-Mode-Phase zeitlich unmittelbar aufeinander folgen.“
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Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 5 lautet:
„1. Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor (6, 7, 8) zu einem Steuergerät (1), wobei für jeden Sen-
sor (6, 7, 8) eine jeweilige Zweidrahtleitung (5) für die Übertragung
der Daten eingesetzt wird, wobei der wenigstens eine Sensor (6,
7, 8) die für seinen Betrieb notwendige elektrische Energie von
dem Steuergerät (1) über die jeweilige Leitung (5) erhält, wobei die
Übertragung der Daten von dem wenigstens einen Sensor (6, 7, 8)
zum Steuergerät (1) über eine unidirektionale Zweidrahtstrom-
schnittstelle durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der
wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) sofort nach Erhalt der elektri-
schen Energie eine Sensoridentifikation, eine Statusidentifikation
und dann anschließend permanent Sensorenwerte als Daten an
das Steuergerät (1) überträgt, dass als die Sensoridentifikation
Datenworte (D0 bis ...Dn) übertragen werden, denen jeweils ein
Identifikationscode (ID0 ... IDn) vorangestellt wird, dass die Daten-
worte (D0 ... Dn) mit den zugehörigen Identifikationscodes (ID0 ...
IDn) zu einem Identifikationsblock (ID-Block) zusammengefasst
werden und dass der Identifikationsblock (ID-Block) für eine vorge-
gebene Anzahl wiederholt zu dem Steuergerät (1) übertragen
wird.“
Gemäß der Eingabe der Anmelderin vom 25. November 2003, eingegangen am
27. November 2003, S. 2 drittletzter Absatz soll die Aufgabe gelöst werden, ein
Verfahren bereitzustellen, bei dem Informationen über den Sensor selbst vom
Sensor an das Steuergerät übertragen werden.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Akteninhalt ver-
wiesen.
- 8 -
II.
Die frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig. Sie ist jedoch nicht
begründet, da die Gegenstände des jeweiligen Patentanspruchs 1 gemäß Haupt-
antrag und gemäß Hilfsantrag 1 bis 5 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beru-
hen (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 S. 1 PatG).
Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag betrifft nach einer möglichen Gliede-
rung ein
a) Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor (6, 7, 8) zu einem Steuergerät (1),
b) wobei für jeden Sensor (6, 7, 8) eine jeweilige Leitung, insbe-
sondere Zweidrahtleitung (5), für die Übertragung der Daten ein-
gesetzt wird,
c) wobei der wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) die für seinen Be-
trieb notwendige elektrische Energie von dem Steuergerät (1)
über die jeweilige Leitung (5) erhält,
d) wobei die Übertragung der Daten von dem wenigstens einen
Sensor (6, 7, 8) zum Steuergerät (1) unidirektional durchgeführt
wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
e) der wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) sofort nach Erhalt der
elektrischen Energie eine Sensoridentifikation, eine Statusidentifi-
kation und Sensorenwerte als Daten an das Steuergerät (1) über-
trägt.
Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 betrifft nach einer möglichen Gliederung
ein
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a) Verfahren zur Übertragung von Daten von wenigstens einem
Sensor (6, 7, 8) zu einem Steuergerät (1),
b’) wobei für jeden Sensor (6, 7, 8) eine jeweilige Zweidrahtlei-
tung (5) für die Übertragung der Daten eingesetzt wird,
c) wobei der wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) die für seinen Be-
trieb notwendige elektrische Energie von dem Steuergerät (1)
über die jeweilige Leitung (5) erhält,
d’) wobei die Übertragung der Daten von dem wenigstens einen
Sensor (6, 7, 8) zum Steuergerät (1) über eine unidirektionale
Zweidrahtstromschnittstelle durchgeführt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
e’) der wenigstens eine Sensor (6, 7, 8) sofort nach Erhalt der
elektrischen Energie eine Sensoridentifikation, eine Statusidentifi-
kation und dann anschließend permanent Sensorenwerte als Da-
ten an das Steuergerät (1) überträgt.
Der Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 enthält zusätzlich zum Anspruch 1 nach Hilfs-
antrag 1 folgendes weitere Merkmal:
f) dass die Sensorenwerte des wenigstens einen Sensors (6, 7, 8)
im Zeitmultiplex übertragen werden, so dass wenigstens zwei lo-
gische Kanäle zur Übertragung der Sensorenwerte zur Verfügung
stehen.
Der Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 enthält zusätzlich zum Anspruch 1 nach Hilfs-
antrag 1 folgendes weitere Merkmal:
g) dass das Steuergerät gemäß der Sensoridentifikation einen
entsprechenden Algorithmus verwendet, um die Sensorenwerte
zu verarbeiten.
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Der Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 enthält zusätzlich zum Anspruch 1 nach Hilfs-
antrag 1 folgendes weitere Merkmal:
h) dass in einer ersten Initialisierungsphase (I) das Steuerge-
rät (1) eine Energieaufnahme des wenigstens einen Sensors (6,
7, 8) prüft und ob die jeweilige Zweidrahtleitung zur Übertragung
von Daten geeignet ist, dass in einer zweiten Initialisationspha-
se (II) die jeweilige Sensoridentifikation zum Steuergerät übertra-
gen wird, dass in einer dritten Initialisationsphase der Statuscode
übertragen wird, dass in einer Run-Mode-Phase (IV) die Sensor-
werte an das Steuergerät übertragen werden, wobei die erste,
zweite und dritte Initialisationsphase (I-III) und die Run-Mode-
Phase zeitlich unmittelbar aufeinander folgen.
Der Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag 5 enthält zusätzlich zum Anspruch 1 nach Hilfs-
antrag 1 folgendes weitere Merkmal:
i) dass als die Sensoridentifikation Datenworte (D0 bis ...Dn)
übertragen werden, denen jeweils ein Identifikationscode (ID0 ...
IDn) vorangestellt wird, dass die Datenworte (D0 ... Dn) mit den
zugehörigen Identifikationscodes (ID0 ... IDn) zu einem Identifika-
tionsblock (ID-Block) zusammengefasst werden und dass der
Identifikationsblock (ID-Block) für eine vorgegebene Anzahl wie-
derholt zu dem Steuergerät übertragen wird.
Der Anspruch 1 gemäß Hauptantrag geht aus dem ursprünglichen Anspruch 1,
aus der ursprünglichen Beschreibung S. 4 le. Abs. (Merkmal d) und S. 6 Abs. 2
Satz 1 hervor („sofort“ in Merkmal e); er ist zulässig.
Der Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 geht aus dem ursprünglichen Anspruch 1 und
aus der ursprünglichen Beschreibung S. 4 le. Abs. (Merkmal d') sowie S. 6 Abs. 2
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Satz 1, S. 7 Z. 31 bis S. 9 Z. 12 i. V. m. Fig. 2 (Merkmal e') hervor. Auch dieser An-
spruch ist zulässig.
Die im jeweiligen Anspruch 1 gemäß den Hilfsanträgen 2 bis 5 eingefügten zusätz-
lichen Merkmale sind ebenfalls in den ursprünglichen Unterlagen offenbart:
Merkmal f) geht aus dem ursprünglichen Anspruch 7 hervor.
Merkmal g) geht aus den Anmeldeunterlagen S. 3 Abs. 1 hervor.
Merkmal h) geht aus dem ursprünglichen Anspruch 2, den Anmeldeunterlagen
S. 7 le. Abs. bis S. 8 Abs. 2 und S. 9 Abs. 2 sowie Fig. 2 hervor.
Merkmal i) geht aus den ursprünglichen Ansprüchen 4 und 5 und ebenso aus den
Anmeldeunterlagen S. 8 Abs. 2 i. V. m. Fig. 2 hervor.
Auch der jeweilige Anspruch 1 nach den Hilfsanträgen 2 bis 5 ist somit zulässig.
Als Fachmann ist hier ein Fachhochschulingenieur der Elektrotechnik mit Erfah-
rung auf dem Gebiet der Datenübertragung, insbesondere in der Rückhaltesys-
temtechnik anzusehen.
Den im Verfahren genannten Druckschriften D7, D3 und D6 entnimmt der Fach-
mann Folgendes:
Die Druckschrift D7 betrifft einen Beschleunigungssensor in einer Fahrzeugrück-
halteeinrichtung sowie die Datenübertragung von diesem Sensor zur Steuereinheit
der Fahrzeugrückhalteeinrichtung. Diese Datenübertragung vom Sensor zur Steu-
ereinheit erfolgt über eine unidirektionale Zweidrahtstromschnittstelle, vgl. S. 9
li. Sp. Abschnitt „Abstract“ sowie S. 11 re. Sp. Abs. 1 zweiter Satz -
. Gemäß S. 11 re. Sp. Abs. 1 werden die vom Sensor gemessenen
Beschleunigungswerte in ein Datenwort transformiert und im Manchester Code
über die Zweidrahtstromschnittstelle an die Steuereinheit übertragen. Die logi-
schen Werte für die Datenübertragung werden durch Modulation der Stromstärke
auf den für die Energiezufuhr verwendeten Leitungen realisiert, vgl. S. 11 re. Sp.
Abs. 2; d. h. die Zweidrahtleitung wird sowohl für die Energiezufuhr von der Steu-
ereinheit als auch für die Datenübertragung an die Steuereinheit eingesetzt
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- . Im auf S. 11 re. Sp. Fig. 6 und Abs. 3 beschriebenen Datenformat
können ein Statuscode, Fehlercodes und Sensorwerte übertragen werden, vgl.
S. 11 re. Sp. Abs. 3 und 4, wobei die Übertragung der Sensorwerte, wenn sie ein-
mal begonnen hat, selbstverständlich permanent erfolgt, vgl. die auf S. 11 re. Sp.
Fig. 6 oben dargestellte Übertragung zweier Datenpakete; dass mit dem Senden
der Daten sofort nach dem Erhalt der Energie begonnen wird, liest der Fachmann
aufgrund der verwendeten unidirektionalen Schnittstelle mit, da hier keine getrenn-
te Aufforderung zum Senden möglich ist; auch liegt es für den Fachmann nahe,
die zu übertragende Status- bzw. Fehleridentifikation gleich anfangs zu übertra-
gen, um von Anfang an eine korrekte Bewertung der Sensordaten sicherzustellen
– . An die Schnittstelle der Steuereinheit sind zwei Be-
schleunigungssensoren anschließbar, vgl. S. 10 li. Sp. Abs. 1 i. V. m. S. 9 re. Sp.
Satz 1. Die Übertragung einer Sensoridentifikation ist nicht beschrieben.
D3 betrifft eine Messanordnung mit einer Sensor-Baugruppe, die einen oder meh-
rere Sensoren enthält, beispielsweise einen Drucksensor und einen Temperatur-
sensor, vgl. Fig. 1 und die zugehörige Beschreibung. Von den Sensoren der Sen-
sor-Baugruppe gelieferte Messdaten werden in digitalisierter Form über eine ge-
meinsame unidirektionale serielle Schnittstelle an eine Auswerte-Baugruppe über-
tragen, vgl. die Zusammenfassung sowie Sp. 3 Abs. 1 i. V. m. Fig. 1. In der Sen-
sor-Baugruppe sind unter Anderem sensorspezifische Kenndaten gespeichert, vgl.
Sp. 4 Z. 12 und 13. Bei Einschalten der Stromversorgung werden diese Kenndaten
über die Schnittstelle von der Sensor-Baugruppe an die Auswerte-Baugruppe
übertragen, vgl. Sp. 4 Z. 31 bis 41. Danach erfolgt in regelmäßigen Abständen die
Messdatenübertragung, vgl. Sp. 4 Z. 46 bis 51.
Die Druckschrift D6 zeigt eine Vielzahl von Sensoren in einem Kraftfahrzeug; die-
se kommunizieren bidirektional über Leitungen mit einem Steuergerät, welches
Rückhaltemittel einer Rückhalteeinrichtung steuert, vgl. die Zusammenfassung so-
wie Fig. 1 und die zugehörige Beschreibung. Beim Einschalten stellt das Steuerge-
rät zunächst die Anzahl und den jeweiligen Typ der vorhandenen Sensoren fest
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und überprüft deren Funktionsfähigkeit, vgl. Sp. 2 Z. 52 bis 62; die Sensoren kön-
nen somit von unterschiedlichem Typ sein.
Der Anspruch 1 gemäß Hauptantrag und ebenso der jeweilige Anspruch 1 gemäß
den Hilfsanträgen 1 bis 5 beruhen demgegenüber nicht auf einer erfinderischen
Tätigkeit:
Das aus D7 bekannte Datenübertragungsverfahren über eine unidirektionale Zwei-
drahtstromschnittstelle wird dort zur Übertragung von Daten von einem oder zwei
Sensoren gleichen Typs (Beschleunigungssensoren) an ein Steuergerät einer
Fahrzeugrückhalteeinrichtung eingesetzt. Für den Fachmann liegt es nahe, dieses
einfache, mit nur zwei Leitungen zur Energie- und Datenübertragung zwischen
Sensor und Steuergerät auskommende Verfahren auch für die Datenübertragung
in einer ihm bekannten Anordnung mit mehreren Sensoren, auch unterschiedli-
chen Typs, und einem zugehörigen Steuergerät einzusetzen, etwa in der aus D6
bekannten Anordnung mehrerer (auch unterschiedlicher) Sensoren und einem
Steuergerät in einer Fahrzeugrückhalteeinrichtung (im Folgenden Variante 1 ge-
nannt), oder in der aus D3 bekannten Anordnung einer mehrere unterschiedliche
Sensoren enthaltenden Sensorbaugruppe und einem Steuergerät (im Folgenden
Variante 2 genannt). Bei einem solchen System mit unterschiedlichen Sensoren
liegt es im fachüblichen Bereich, die Sensoren vor dem Beginn der (unidirektiona-
len) Messdatenübertragung Sensoridentifikationsdaten an das Steuergerät senden
zu lassen, um dem Steuergerät Informationen über den Typ der einzelnen vorhan-
denen Sensoren zur Verfügung zu stellen bzw. das Vorhandensein bestimmter
Sensoren zu verifizieren, vgl. zu Variante 1 D6 Sp. 2 Z. 52 bis 62, zu Variante 2 D3
Sp. 4 Z. 31 bis 41 - .
Entsprechend den gelieferten Messdaten unterschiedlicher Sensortypen setzt der
Fachmann selbstverständlich unterschiedliche Algorithmen zur Verarbeitung der
Sensorenwerte im Steuergerät ein, die er gemäß der übertragenen Sensoridentifi-
kation auswählt - .
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Wie oben dargelegt, liegt es für den Fachmann im Verfahren gemäß Variante 1
und ebenso gemäß Variante 2 nahe, gleich anfangs noch vor der Messdatenüber-
tragung Sensoridentifikationsdaten und die im Verfahren gemäß D7 erforderliche
Status- bzw. Fehleridentifikation zu übertragen, d. h. die Datenübertragung auf die
drei verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen Übertragung von Sensoridenti-
fikationsdaten, Übertragung von Status- bzw. Fehleridentifikationsdaten und Über-
tragung von Messdaten aufzuteilen. Außerdem liegt es im Bereich fachüblichen
Handelns, unmittelbar nach dem Einschalten der Energieversorgung, in einer Ini-
tialisierungsphase vor Beginn der Datenübertragung, die einzelnen Komponenten
eines Datenübertragungssystems soweit möglich auf ihre Funktionsfähigkeit zu
überprüfen, was im vorliegenden Fall die Prüfung der Leitung und die Energieauf-
nahme des Sensors umfasst - .
Der Fachmann wird die oben erwähnte Sensoridentifikation, die mehrere Daten-
worte in einem Identifikationsblock umfassen kann, ohne Weiteres mehrfach wie-
derholt übertragen, um den fehlerfreien Empfang dieser Daten im Steuergerät si-
cherzustellen, wobei das Voranstellen eines Identifikationscodes vor jedem Daten-
wort dem Fachmann aus seinem Fachwissen geläufig ist – .
In Variante 2 mit einer mehrere Sensoren enthaltenden Sensorbaugruppe wird der
Fachmann selbstverständlich die verschiedenartigen Sensordaten einer solchen
Baugruppe über die Zweidrahtleitung in verschiedenen logischen Kanälen übertra-
gen, vgl. D3 Fig. 1, wobei er ein ihm im Rahmen seines Fachwissens bekanntes
Multiplexverfahren einsetzt, z. B. ein Zeitmultiplexverfahren – .
Somit gelangt der Fachmann durch Anwendung des aus D7 bekannten Verfahrens
auf das aus D6 bekannte System (Variante 1) oder auf das aus D3 bekannte Sys-
tem (Variante 2) und unter Zuhilfenahme seines Fachwissens, ohne erfinderisch
tätig werden zu müssen, zum Gegenstand eines Anspruchs, der die Merkmale a),
b), c), d), e) aufweist (Anspruch 1 gemäß Hauptantrag), ebenso zum Gegenstand
eines Anspruchs, der die Merkmale a), b'), c), d'), e') aufweist (Anspruch 1 gemäß
Hilfsantrag 1) und der zusätzlich eines der Merkmale g), h) und i) aufweisen kann
(Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3, 4 und 5). Außerdem gelangt der Fachmann
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durch Anwendung des aus D7 bekannten Verfahrens auf das aus D3 bekannte
System (Variante 2) und unter Zuhilfenahme seines Fachwissens, ohne erfinde-
risch tätig werden zu müssen, zum Gegenstand eines Anspruchs, der die Merkma-
le a), b'), c), d'), e') und f) aufweist (Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2).
Der Anspruch 1 gemäß Hauptantrag sowie der jeweilige Anspruch 1 nach Hilfsan-
trag 1, 2, 3, 4 und 5 beruhen damit nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Diese
Ansprüche sind nicht gewährbar.
Da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, sind auch die je-
weiligen Patentansprüche 2 bis 11 gemäß Hauptantrag, 2 bis 11 gemäß Hilfsan-
trag 1, 2 bis 10 gemäß Hilfsantrag 2, 2 bis 11 gemäß Hilfsantrag 3, 2 bis 10 ge-
mäß Hilfsantrag 4 sowie 2 bis 9 gemäß Hilfsantrag 5 nicht gewährbar (BGH in
GRUR 1997, 120 „Elektrisches Speicherheizgerät“).
gez.
Unterschriften