Urteil des BGH vom 26.02.2010
BGH (antrag, raum, schneider, sache, stpo, untreue, strafsache, anlass)
5 StR 545/09
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 23. März 2010
in der Strafsache
gegen
wegen Untreue
- 2 -
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. März 2010
beschlossen:
Der Antrag des Verurteilten wird zurückgewiesen.
Der Senat kann offenlassen, ob der Antrag vom 26. Februar 2010 nach
§ 33a bzw. § 356a StPO hier statthaft ist. Die Ausführungen des Verteidigers
in seinem Schriftsatz vom 12. Februar 2010 geben hier jedenfalls keinen An-
lass, den Senatsbeschluss vom 8. Februar 2010 in dieser Sache aufzuhe-
ben.
Basdorf Raum Brause
Schneider Bellay