Urteil des BGH vom 07.05.2003
Nachträglicher Leitsatz
Nachschlagewerk: ja
BGHZ:                nein
ZPO §§ 653 Abs. 1 Satz 3, 654 Abs. 1
Der  Einwand  der  Erfüllung  der  Unterhaltsansprüche  kann  nicht  bereits  im  An-
nexverfahren  des  § 653  ZPO,  sondern  erst  im  Rahmen  einer  anschließenden
Korrekturklage nach § 654 ZPO geltend gemacht werden.
BGH, Urteil vom 7. Mai 2003 - XII ZR 140/01 - OLG Düsseldorf
AG Erkelenz