Urteil des BGH vom 27.01.2000
BGH (zpo, eröffnung, nebenintervention, prüfung, insolvenz, rechtskraft, wirksamkeit, vollstreckbarkeit, verwalter, person)
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I ZR 159/99
vom
27. Januar 2000
in dem Rechtsstreit
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Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 27. Januar 2000 durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Dr. v. Ungern-
Sternberg, Starck, Dr. Büscher und Raebel
beschlossen:
Die Revision der Nebenintervenientin zu 2) gegen das Urteil des
Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 6. Zivilsenat, vom
28. April 1999 wird nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revisi-
on hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Die Nebenintervenientin zu 2) trägt die Kosten des Revisionsver-
fahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 124.276,38 DM
Gründe:
Der Senat konnte entgegen der Ansicht des Revisionsbeklagten über
die Annahme der Revision befinden, ohne derzeit durch Eröffnung des Insol-
venzverfahrens gegen die Nebenintervenientin zu 2) daran gehindert zu sein.
Denn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine Person, die der
Hauptpartei eines Rechtsstreits als einfache Nebenintervenientin beigetreten
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ist, unterbricht jenes Verfahren nach § 240 ZPO nicht (Wieczo-
rek/Schütze/Mansel, ZPO, 3. Aufl., § 67 Rdn. 82 m.w.N.). Der Rechtsstreit be-
trifft bei einfacher Nebenintervention nicht unmittelbar die Insolvenzmasse. Der
kraft Amtes verfügungsbefugte Verwalter bedarf deshalb keiner Überlegungs-
frist. Anders kann der Fall einer streitgenössischen Nebenintervention bei
Prüfung der Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenz zu beurteilen sein (vgl.
Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 69 Rdn. 7). Entgegen den Ausführungen
des Revisionsbeklagten gilt die Nebenintervenientin zu 2) nach § 69 ZPO je-
doch nicht als Streitgenossin ihrer Hauptpartei, weil sie zum Revisionsbeklag-
ten in keinem Rechtsverhältnis steht, für welches die Rechtskraft oder Voll-
streckbarkeit der im Hauptprozeß erlassenen Entscheidung von Wirksamkeit
ist.
Erdmann
v. Ungern-Sternberg
Starck
Büscher
Raebel