Urteil des BGH vom 24.10.2013

BGH: wirtschaftsprüfer, steuerberater

WpSt (B) 2/12
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 24. Oktober 2013
in dem berufsgerichtlichen Verfahren
gegen
den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
wegen Berufspflichtverletzung
- 2 -
Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof hat am
24. Oktober 2013 beschlossen:
Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die
Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des 1. Senats
für Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmäch-
tigtensachen des Kammergerichts in Berlin vom 17. Juli 2012
wird gemäß § 107 Abs. 5 Satz 2 WPO zurückgewiesen.
Aufgrund der Struktur des berufsgerichtlichen Verfahrens (§§ 61a, 84a WPO)
hat das Kammergericht zutreffend auch von der Wirtschaftsprüferkammer
verursachte Verfahrensverzögerungen mitberücksichtigt.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat die dem Berufsangehörigen durch die Be-
schwerde entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Basdorf Jäger Bellay
Hentschel Vieler