Urteil des BGH vom 19.03.2013
BGH
In diesem Verfahren wurden die Nichtzulassungsbeschwerden ohne weitere
Begründung zurückgewiesen. Somit ist die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig
geworden. Das Aktenzeichen der Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung
entnehmen.