Urteil des BGH vom 17.01.2013

BGH

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
ANERKENNTNISURTEIL
XI ZR 512/11
in dem Rechtsstreit
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2013 durch den
Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Grüneberg, Maihold und Pamp
sowie die Richterin Dr. Menges
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2011
aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 10. Zivilkammer
des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2010 abge-
ändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.317,40
€ nebst Zin-
sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 25. Juni 2009 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens beträgt 17.317,40
€.
Von Rechts wegen
Wiechers
Grüneberg
Maihold
Pamp
Menges
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.08.2010 - 2-10 O 1/10 -
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.11.2011 - 9 U 76/10 -