Urteil des BGH vom 22.07.2009

BGH (sache, saarland, vernehmung, bad, bezirk, verhandlung, abgabe, anhörung, untersuchung, aufenthaltswechsel)

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 ARs 261/09
2 AR 155/09
vom
22. Juli 2009
in der Strafsache
gegen
wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
Az.: 56 Ds - 4 Js 16331/08 Amtsgericht Limburg an der Lahn
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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-
desanwalts am 22. Juli 2009 beschlossen:
Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter - Limburg
an der Lahn vom 19. März 2009 wird aufgehoben.
Dieses Gericht ist für die Untersuchung und Entscheidung der
Sache weiter zuständig.
Gründe:
Zwar steht einer Verfahrensabgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG
- anders als in der vom Senat gleichzeitig entschiedenen, denselben Angeklag-
ten betreffende Sache 2 ARs 262/09 (Amtsgericht Limburg 56 Ds - 4 Js
14984/08) - hier nicht entgegen, dass der Aufenthaltswechsel des Angeklagten
bereits vor Anklageerhebung stattgefunden hatte. Eine Abgabe wäre hier je-
doch unzweckmäßig, weil das Amtsgericht Limburg in der Sache 56 Ds - 4 Js
14984/08 ohnehin gegen den Angeklagten verhandeln muss, so dass sich eine
Verbindung mit dem vorliegenden Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und
Entscheidung geradezu aufdrängt. Darüber hinaus kommt die Vernehmung
mehrerer Zeugen aus dem Bereich Saarland/Rheinland-Pfalz in Betracht, die
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zum Amtsgericht Limburg einen wesentlich kürzeren Anreiseweg hätten als
zum Amtgericht Bad Segeberg, in dessen Bezirk der Angeklagte sich zuletzt
aufgehalten hat.
Rissing-van Saan Athing Rothfuß
Appl Schmitt