Urteil des BGH vom 10.11.2009

Produktionsrückstandsentsorgung Berichtigter Leitsatz

Berichtigter Leitsatz
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
Produktionsrückstandsentsorgung
GG Art. 103 Abs. 1
Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundla-
ge der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Pa-
tentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende
Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist
bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung
Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es ange-
sichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob
das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06 - OLG Düsseldorf
LG
Düsseldorf