Urteil des BGH vom 28.01.2010

BGH (raum, könig, gesamtstrafe, orientierung, stpo, strafsache)

5 StR 522/09
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 28. Januar 2010
in der Strafsache
gegen
wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2010
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-
richts Leipzig vom 28. September 2009 wird nach § 349
Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu
tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Gesamtstrafbildung unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken. Zwar
lässt sie entgegen den entsprechenden Ausführungen des Landgerichts ein
„sehr enges Zusammenziehen der Einzelstrafen“ nicht erkennen. Angesichts
des Zusammenhangs mit den Taten aus der Vorverurteilung war eine be-
sonders nachhaltige Orientierung der Gesamtstrafe an der Einsatzstrafe aber
auch nicht unerlässlich.
Basdorf Raum Schaal
König Bellay