Urteil des BGH vom 05.07.2010
BGH (raum, könig, bezug, gabe, berlin, stpo, strafsache)
5 StR 244/10
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 5. Juli 2010
in der Strafsache
gegen
wegen vorsätzlicher Körperverletzung
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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juli 2010
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-
richts Berlin vom 16. März 2010 wird nach § 349 Abs. 2
StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der
Angeklagte im Übrigen auf Kosten der Staatskasse freige-
sprochen wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu
tragen.
Zum erforderlichen Teilfreispruch wird auf die zutreffenden
Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesan-
walts Bezug genommen.
Basdorf Raum Schaal
König Bellay