Urteil des BGH vom 23.10.2002

BGH (raum, stpo, berlin, erpressung, strafsache)

5 StR 430/02
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 23. Oktober 2002
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen schwerer räuberischer Erpressung
- 2 -
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Oktober 2002
beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Land-
gerichts Berlin vom 11. September 2001 werden nach § 349
Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Es wird davon abgesehen, den Beschwerdeführern Kosten
und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen (§ 74 JGG).
Der Schriftsatz der Verteidigerin M vom
16. Oktober 2002 hat vorgelegen.
Harms Basdorf Gerhardt
Raum Schaal