Urteil des BGH vom 04.06.2003
BGH (stpo, spanien, anrechnung, freiheitsentziehung, verhältnis, freiheitsstrafe, stgb, festsetzung, raum, mitgliedstaat)
5 StR 124/03
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 4. Juni 2003
in der Strafsache
gegen
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge u.a.
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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juni 2003
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Land-
gerichts Hamburg vom 20. Juni 2002 wird nach § 349
Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jedoch wird die Ur-
teilsformel dahin ergänzt, daß die in Spanien erlittene Aus-
lieferungshaft im Verhältnis 1 : 1 auf die erkannte Strafe an-
gerechnet wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu
tragen.
G r ü n d e
Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung
hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349
Abs. 2 StPO). Die Besetzungsrüge im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO hat neben
den vom Generalbundesanwalt zutreffend aufgeführten Gründen auch des-
wegen keinen Erfolg, weil der Revisionsführer die Anordnung des Vorsitzen-
den gemäß § 192 Abs. 2 GVG vom 3. Mai 2002 (Sachakten Bd. IV, Bl. 835)
nicht mitgeteilt hat.
Indes war die Urteilsformel um die Entscheidung über die Anrechnung
der in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung zu ergänzen. Entgegen § 51
Abs. 4 Satz 2 StGB hat das Landgericht im Urteil keine Bestimmung über
den Maßstab getroffen, nach dem diese Freiheitsentziehung auf die hier er-
kannte Freiheitsstrafe anzurechnen ist. Diese Entscheidung muß in der Ur-
teilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288). Der Senat holt
den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Anrech-
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nung und die Festsetzung des Maßstabes nach. Im Hinblick darauf, daß in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für
eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch
nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den
Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt.
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