Urteil des BGH vom 05.06.2014

BGH: könig, untreue

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
5 S t R 5 4 / 1 4
vom
5. Juni 2014
in der Strafsache
gegen
wegen Untreue u.a.
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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juni 2014 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Berlin vom 20. August 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als un-
begründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-
gen.
Angesichts der maßvollen Strafenbildung schließt der Senat aus, dass das
Landgericht die zeitliche Differenz zwischen den Taten und der Verurteilung
aus dem Blick verloren hat.
Sander Dölp König
Berger Bellay