Urteil des BGH vom 18.12.2001

BGH (streitwert, zpo, aussicht)

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZR 65/01
vom
18. Dezember 2001
in dem Rechtsstreit
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2001 durch die
Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr
beschlossen:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Januar 2001 wird nicht
angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat
im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens
(§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 201.241,98 DM
Dr. Müller
Dr. Greiner
Wellner
Pauge
Stöhr