Urteil des BGH vom 13.01.2010

BGH (beteiligung, annahme, stgb, verurteilung, ergebnis, begründung, strafsache)

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 ARs 45/10
vom
17. März 2010
in der Strafsache
gegen
wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten
hier: Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 13. Januar 2010
- 5 StR 464/09 -
- 2 -
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. März 2010 auf die Anfra-
ge des 5. Strafsenats im Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 StR 464/09 - be-
schlossen:
Der beabsichtigten Entscheidung steht, soweit ersichtlich, Recht-
sprechung des Senats nicht entgegen. An möglicherweise entge-
genstehender Rechtsprechung würde der Senat nicht festhalten.
Der Senat tritt den Erwägungen des anfragenden Senats in
Rdn. 10 ff. des Beschlusses vom 13. Januar 2010 jedenfalls im
Ergebnis bei. Ob die Begründung für eine (eindeutige) Verurtei-
lung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten gemäß § 138 StGB
trotz fortbestehenden Tatverdachts einer Beteiligung an der ge-
planten Katalogtat (allein) auf die Annahme eines normativen Stu-
fenverhältnisses oder (auch) auf konkurrenzrechtliche Überlegun-
gen zu stützen ist, kann hierbei offen bleiben.
Rissing-van
Saan
Fischer
Roggenbuck
Herr RiBGH Prof. Dr. Schmitt
ist
wegen
Urlaubs
an
der
Unterschriftsleistung
gehindert.
Cierniak
Rissing-van Saan