Urteil des BAG vom 21.01.2010
Aufrechnung in der Insolvenz
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 21.1.2010, 6 AZR 580/07
Aufrechnung in der Insolvenz
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen
Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1788/06 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am
Main vom 23. Mai 2006 - 16/2 Ca 9966/05 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.284,26 Euro zuzüglich Zinsen in
Höhe von 6 % p.a. seit dem 1. Januar 2003 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 6 AZR 593/07 - auf Tatbestand
und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1
Satz 2 ZPO).
Fischermeier
Brühler
Spelge
Kapitza
Koch