Urteil des BAG vom 16.11.2011
Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - tarifliche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung
Siehe auch:
Urteil des 4. Senats vom 16.11.2011 - 4 AZR 781/09 -
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 16.11.2011, 4 AZR 207/10
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.11.2011, 4 AZR 781/09.
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Oktober 2009 - 18 Sa 1423/08 -
aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen
vom 13. August 2008 - 3 Ca 206/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu
tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand
und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a
Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Bepler
Winter
Treber
von Dassel
J. Ratayczak