Urteil des BAG vom 15.11.2012
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 15.11.2012, 6 AZR 356/11
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 321/11 -; ohne Tatbestand und
Entscheidungsgründe
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 -
5 Sa 135/10 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts
Schwerin vom 3. März 2010 - 5 Ca 1741/09 - abgeändert und die Klage
abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier
Gallner
Spelge
Uwe Zabel
Kammann