Urteil des BAG vom 20.02.2008

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Siehe auch:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.2.2008, 10 AZR 904/06
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.02.2008, 10 AZR 597/06.
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin
vom 19. Mai 2006 - 8 Sa 284/06 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom
23. November 2005 - 48 Ca 16957/05 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe,
dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin jeweils
zum Letzten eines Monats beginnend mit dem 1. August 2005 eine Heimzulage
entsprechend der Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G der Anlage 1a zum
BAT zu zahlen.
3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 10 AZR 597/06 und 10 AZR
692/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1
Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Dr. Freitag
Marquardt Brühler
Rudolph
Petri