Urteil des BAG vom 11.11.2020

Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 210/20 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 11.11.2020, 4 AZR 227/20
ECLI:DE:BAG:2020:111120.U.4AZR227.20.0
Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 210/20 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2020 - 3 Sa 636/19 -
aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts
Bonn vom 18. Oktober 2019 - 2 Ca 746/19 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Jahr 2019 ein
Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung im Umfang von acht
Arbeitstagen zusteht.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 210/20 - auf
Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1
Satz 2 ZPO).
Treber
Rinck
W. Reinfelder
Kiefer
Mayr
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