Urteil des BAG vom 27.09.2007

BAG (feststellungsklage, kläger, württemberg, baden, versand, wettbewerb)

Siehe auch:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 27.9.2007, 8 AZR 892/06
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.09.2007, 8 AZR 941/06.
Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 3) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts
Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. August 2006 - 12 Sa
129/05 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es der
Feststellungsklage gegen die Beklagte zu 3) stattgegeben hat. Auch insoweit
wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim -
Kammern Heidelberg - vom 19. Mai 2005 - 5 Ca 634/04 - zurückgewiesen.
Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.