Urteil des BAG vom 20.02.2008

BAG (berlin, anlage, zpo, teil, höhe, versand, wettbewerb)

Siehe auch:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.2.2008, 10 AZR 1010/06
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.02.2008, 10 AZR 597/06.
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin
vom 4. August 2006 - 8 Sa 581/06 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom
25. Januar 2006 - 16 Ca 18172/05 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.147,20 Euro brutto
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz aus 1.878,80 Euro brutto seit dem 25. August 2005
und aus 268,40 Euro brutto seit dem 8. Mai 2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die
Klägerin jeweils zum Letzten eines Monats beginnend mit dem
1. Februar 2006 eine Heimzulage entsprechend der Protokollnotiz
Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G der Anlage 1a zum BAT zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 10 AZR 597/06 und 10 AZR
692/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1
Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Dr. Freitag
Marquardt
Brühler
Rudolph
Petri