Urteil des BAG vom 22.04.2010, 8 AZR 108/08
Aktenzeichen: 8 AZR 108/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.4.2010, 8 AZR 108/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. November 2007 - 7 Sa 1074/07 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Hauck Böck Breinlinger
F. Avenarius Pauli
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