Urteil des BAG vom 16.05.2013

Versetzung nach TV Ratio Deutsche Telekom Technischer Service - Sicherung einer tariflichen Funktionszulage

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 16.5.2013, 6 AZR 834/11
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.05.2013, 6 AZR 836/11.
Leitsätze
Hinweise des Senats
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 836/11 -; ohne Tatbestand und
Entscheidungsgründe
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen
Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 714/10 - teilweise
aufgehoben und wie folgt zur Klarstellung neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung
im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 16. November
2010 - 1 Ca 1067/10 - abgeändert und klarstellend insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 836,73 Euro brutto nebst
Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz auf
- 92,97 Euro vom 17. Juni bis 16. Juli 2009
- 185,94 Euro vom 17. Juli bis 16. August 2009
- 278,91 Euro vom 17. August bis 16. September 2009
- 371,88 Euro vom 17. September bis 16. Oktober 2009
- 464,85 Euro vom 17. Oktober bis zum 16. November 2009
- 557,82 Euro vom 17. November bis 16. Dezember 2009
- 650,79 Euro vom 17. Dezember 2009 bis 16. Januar 2010
- 743,76 Euro vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2010
- 836,73 Euro ab 16. März 2010
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Revision wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 2/11, die Beklagte zu
9/11 zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier
Gallner
Spelge
M. Jostes
Lauth