Urteil des BAG vom 13.04.2011

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.04.2011, 10 AZR 88/10.

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.4.2011, 10 AZR 89/10
Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 88/10 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen
Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2009 - 5 Sa 658/09 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom
10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - wird zurückgewiesen.
3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel
vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - abgeändert und die Klage insgesamt
abgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe
verzichtet.
Mikosch
Eylert
Mestwerdt
Trümner
Frese