Urteil des BAG vom 13.12.2012
Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige - Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren - Stellungnahme des Betriebsrats - Einigungsstellenverfahren
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 759/11
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 752/11 -; ohne Tatbestand und
Entscheidungsgründe
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen
Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2011 - 17 Sa 124/11 - aufgehoben,
soweit es die Berufung des Klägers betreffend die Beklagte zu 1.
zurückgewiesen hat.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts
Frankfurt am Main vom 10. November 2010 - 2 Ca 385/10 - teilweise
abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und
der Beklagten zu 1. durch die Kündigung vom 24. Dezember 2009 nicht
aufgelöst worden ist.
3. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers in
erster Instanz hat der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 1. zu 3/5, in
zweiter Instanz der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 1. zu 3/4 zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. in erster und zweiter
Instanz hat der Kläger zu tragen. Die Beklagte zu 1. trägt ihre
außergerichtlichen Kosten erster und zweiter Instanz selbst.
4. Die Beklagte zu 1. hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier
Gallner
Spelge
Schäferkord
Reiner Koch