Urteil des BAG vom 13.12.2012

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.12.2012, 6 AZR 752/11.

Siehe auch:
Urteil des 6. Senats vom 13.12.2012 - 6 AZR 5/12 -
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 6/12
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 5/12 -; ohne Tatbestand und
Entscheidungsgründe
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen
Landesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 2011 - 17 Sa 1665/10 -
aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts
Frankfurt am Main vom 8. September 2010 - 2 Ca 311/10 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 24. Dezember 2009 nicht
aufgelöst worden ist.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen mit Ausnahme
der durch die Säumnis der Klägerin im Termin vom 20. Juni 2011
veranlassten Kosten, welche die Klägerin zu tragen hat.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier
Gallner
Spelge
Schäferkord
Reiner Koch