Urteil des BAG vom 15.10.2013
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 15.10.2013, 9 AZR 572/12.
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 15.10.2013, 9 AZR 835/12
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August
2012 - 25 Sa 333/12 und 25 Sa 405/12 - unter Zurückweisung
der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 - 58 Ca 15279/11 -
mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom
1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.
3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu
tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1
ZPO).
Brühler
Krasshöfer
Klose
Kranzusch
M. Lücke