Urteil des BAG vom 21.02.2008

BAG (rechtsmittel, zpo, niedersachsen, dokument, versand, wettbewerb)

Siehe auch:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 21.2.2008, 8 AZR 79/07
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.02.2008, 8 AZR 77/07.
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts
Niedersachsen vom 14. Dezember 2006 - 5 Sa 2104/05 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen, da die Parteien auf diese verzichtet haben und kein
Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulässig ist (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Hauck
Böck
Breinlinger
Umfug
Wankel