Urteil des BAG vom 13.11.2007

BAG (verhandlung, zpo, arbeitszeit, dokument, versand, wettbewerb)

Siehe auch:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.11.2007, 9 AZR 40/07
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.11.2007, 9 AZR 36/07.
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen
Landesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2006 - 17 Sa 449/06 - aufgehoben,
soweit das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am
Main vom 12. Oktober 2005 - 6/21 Ca 2551/05 - abgeändert und die Beklagte
verurteilt hat, ab 1. Mai 2005 der Verringerung der Arbeitszeit der Klägerin auf
45,85 % zuzustimmen. Insoweit wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung
und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das
Berufungsgericht zurückverwiesen.
Sonstiger Langtext
1 Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1
ZPO).
Düwell
Krasshöfer
Gallner
Faltyn
Kranzusch