Urteil des BAG vom 20.02.2008

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Siehe auch:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.2.2008, 10 AZR 997/06
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.02.2008, 10 AZR 597/06.
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin
vom 8. Juni 2006 - 5 Sa 2214/05 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom
15. September 2005 - 75 Ca 11292/05 - abgeändert:
Beklagte hat die Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
2.147,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz aus 1.664,08 Euro brutto seit dem 1. Juni
2005 und aus 483,12 Euro brutto seit dem 1. Februar 2006 zu
zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die
Klägerin jeweils zum Letzten eines Monats beginnend mit dem
1. Februar 2006 eine Heimzulage entsprechend der Protokollnotiz
Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G der Anlage 1a zum BAT zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 10 AZR 597/06 und 10 AZR
692/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1
Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Dr. Freitag
Marquardt
Brühler
Rudolph
Petri