Urteil des AG Pankow-Weißensee vom 21.09.2004

AG Pankow: sammlung, quelle, link

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Gericht:
KG Berlin 18.
Zivilsenat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
18 UF 89/04
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 522 Abs 2 S 1 ZPO
Zurückweisung mangels Erfolgsaussicht einer Berufung
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. Juni 2004 verkündete Teilurteil des
Amtsgericht Pankow/Weißensee - 22 F 623/04 - wird durch einstimmigen Beschluss auf
seine Kosten zurückgewiesen.
Gründe
Die Berufung hat keine Erfolgsaussichten.
Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2004
Bezug genommen, auf den der Beklagte nicht Stellung genommen hat. Die
Entscheidung kann durch Beschluss nach § 522 Abs.2 S.1 ZPO ergehen, weil die Sache
keine grundsätzliche Bedeutung hat und eine Entscheidung des Berufungsgerichts
weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
notwendig ist.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs.1 ZPO.
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