Urteil des AG Essen-Borbeck vom 27.08.2008

AG Essen-Borbeck: vertretung, pfändung, zivilrecht, zwangsvollstreckung, datum

Amtsgericht Essen-Borbeck, 17 M 1197/08
Datum:
27.08.2008
Gericht:
Amtsgericht Essen-Borbeck
Spruchkörper:
Abteilung 17
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 M 1197/08
Sachgebiet:
Sonstiges Zwangsvollstreckung / Zivilrecht
Leitsätze:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Rechtslehrer a. D.
Tenor:
wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Essen-Borbeck vom 7.8.2008 auf Grund der Erinnerung des Gläubigers
vom 24.8.2008 dahingehend abgeändert, dass die Pfändung auch auf
Grund der geltend gemachten Kosten für Rechtslehrer aD in Höhe von
176,50 EURO erfolgt.
Gründe
1
Das eingelegte Rechtsmittel ist zulässig und begründet. Die Kosten für die Vertretung
durch einen Rechtslehrer sind grundsätzlich bis zur Höhe der entsprechenden
Gebühren eines Rechtsanwaltes zu erstatten, siehe u.a. Beschluss des OLG München
vom 26.4.2001, 11 WF 730/01.
2