Urteil des AG Darmstadt vom 06.10.2008

AG Darmstadt: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, dokumentation, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
AG Darmstadt
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
9 IK 370/04
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Normen:
§ 290 Abs 1 Nr 5 InsO, § 295
Abs 1 Nr 1 InsO
Restschuldbefreiung: Verletzung der Erwerbsobliegenheit
des Schuldners wegen Verschleierung seines wahren
Einkommens durch den Bezug von Sachleistungen
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.