Urteil des AG Bielefeld vom 09.05.2005

AG Bielefeld: amt, treuhänder, datum

Datum:
Gericht:
Spruchkörper:
Entscheidungsart:
Tenor:
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Aktenzeichen:
Amtsgericht Bielefeld, 43 IK 556/03
09.05.2005
Amtsgericht Bielefeld
Abt. 43 IK
Beschluss
43 IK 556/03
In dem Verfahren zur Restschuldbefreiung
der N. N.,
wird der Schuldnerin die am 09.10.03 beantragte Restschuldbefreiung
versagt.
Gründe:
Der Schuldnerin ist durch Beschluss des Gerichts vom 29.10.2004 die Restschuldbefreiung
angekündigt worden. Die Laufzeit ihrer Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2. InsO) hat mit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.12.2003 begonnen.
Sie würde planmäßig am 22.12.2009 ablaufen.
Mit Schreiben vom 21.03.2005 hat der Treuhänder mitgeteilt, dass die Schuldnerin am
01.03.2005 verstorben ist.
Da der Anspruch auf Erteilung der Restschuldbefreiung höchstpersönlicher Natur ist und
mithin nicht auf die Erben übergeht, ist dieser Anspruch nicht mehr durchsetzbar.
Die Restschuldbefreiung war daher zu versagen.
Das Amt des Treuhänders ist damit beendet.