Tarifvertrag

Gewerbe:
Schuhindustrie
Branche
Bekleidungs-und Textilindustrie
Datum:
01.04.2007
Schlagworte
  • Schuhindustrie
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für die Schuhindustrie

Schuhindustrie
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Fabrikbetriebe, die Schuhe, Schäfte oder andere Schuhteile, die in der Regel in
Schuhfabriken angefertigt werden (z.B. Absätze, Hinterkappen, Brandsohlen, Sohlen und Gelenkstützen),
herstellen. Ferner gelten sie für Betriebe, die Schuhteile bearbeiten (z.B. Schärfereien, Lochereien, Knopf-
lochnähereien, Dopplereien, Ausputzereien u. andere gleichartige Betriebe).
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.1998 - kündbar zum 31.12.2001
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.04.2007 - kündbar zum 30.06.2008
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
Unterste Lohngruppe
Schuhe dämpfen; Schuhe entstauben; Schlenkante reinigen; Schnüre, Schnallen und Druckknöpfe-
schließen; Sohlen zementieren; Ausball einlegen; Spalt auf Brandsohle kleben; Watte auflegen; Unterlagen
oder Verstärkungen kleben; Überstemme heften, steppen oder kleben; Kanten färben; Brandsohlen
zementieren; Zwischensohlen zementieren; Schäfte und Sohlen zementieren; Bezüge zementieren;
Oberteile oder Futterteile ausreiben; Schaftteile ausschneiden zum Buggen; Zementieren von Hand oder
Maschine; Zugband einkleben von Hand oder mit Maschine u.a.
8,48 €
Höchste Lohngruppe
Schuhe paaren; Oberleder zuschneiden oder stanzen; Schnitt fräsen (Leder); Anklopfen mit Anklopfma-
schine; Zwischenkontrolle; Durchnähen; Vulkanisieren (Lederoberteile); Maschinen führen und einrichten
bei Spritzautomaten; Maschinen führen mit Aufleisten ( Lederoberteile); Pelzbesätze (Leder) zuschneiden
oder stanzen; Kontrolle von Oberlederzuschnitt; Ziernähte doppeln mit Doppelmaschine; Überholen;
Zwicken mit Tacksmaschine; Ferse zwicken von Hand; Futter einsteppen nicht vorgerichtet (geschlossener
Schaft); Steppen mit 3-Nadel-Maschine bei Arbeitsschuhen; Schaftkontrolle u.a.
8,98 €
Gewerbliche Arbeitnehmer/-innen bis 16 Jahre erhalten 75 % und von 16 - 18 Jahren erhalten 85% der
entsprechenden Löhne.
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
Kaufmännische Angestellte
Unterste Gehaltsgruppe
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Angestellte mit mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert.
1021,00 € bis 1332,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Tätigkeiten, die nach Anweisung und ohne Entscheidungsbefugnis ausgeführt werden. Die erforderlichen
Kenntnisse können erworben sein durch eine entsprechende schulische Ausbildung (mittlere Reife und
Besuch einer anerkannten 1-jährigen Handelsschule mit Abschluss, Besuch einer anerkannten 2-jährigen
Handelsschule mit Abschluss), oder in mindestens 5-jähriger Berufspraxis. Eingangsgruppe für Angestellte
mit kaufmännischer Berufsausbildung.
bis zum 21. Lebensjahr 1151,00 €
nach voll. 21.- 23. Lebensjahr 1302,00 €
nach voll. 23.- 26. Lebensjahr 1498,00 €
nach voll. 26. - 30. Lebensjahr 1658,00 €
nach voll. 30. Lebensjahr 1747,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Angestellte mit umfangreicher und langjähriger Berufserfahrung, besonderer Leistung und selbständiger
Tätigkeit, die Angestellte anderer Gruppen beaufsichtigen oder anleiten, oder Angestellte mit umfassenden
Spezialkenntnissen in verantwortlichen Stellungen.
2723,00 € bis 3033,00 €
Technische Angestellte
Unterste Gehaltsgruppe
Angestellte, die einfache Tätigkeiten in technischen Büros, Werkstätten und betrieblicher Fertigung aus-
führen.
1373,00 € bis1856,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die einer Abteilung oder Gruppe vorstehen, sowie
Modelleure, die nach Anweisung arbeiten und Lederübernehmer.
bis zum 25. Lebensjahr 1747,00 €
vom 25.- 30. Lebensjahr 1946,00 €
nach dem 30. Lebensjahr 2145,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Angestellte für schwierige Tätigkeiten, die neben gründlichen Fachkenntnissen langjährige Erfahrungen und
Fähigkeiten besitzen, um die übertragenen Aufgaben selbständig zu erledigen.
2554,00 € bis 2955,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Meister
Unterste Gehaltsgruppe
Meister mit Anordnungs- und Aufsichtsbefugnis und mit fachlicher Verantwortung für eine Gruppe oder
Abteilung.
1747,00 € bis 2145,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Obermeister mit besonderer Verantwortung, denen mehrere Meister unterstellt sind und die eine große
oder besonders wichtige Abteilung leiten.
2554,00 € bis 2955,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
Gewerbliche Auszubildende
1. Ausbildungsjahr 583,00 €
2. Ausbildungsjahr 607,00 €
3. Ausbildungsjahr 690,00 €
Kaufmännische Auszubildende
1. Ausbildungsjahr 557,00 €
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2. Ausbildungsjahr 593,00 €
3. Ausbildungsjahr 629,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
39 Stunden
Urlaubsdauer
28 Arbeitstage
Für Arbeitnehmer/-innen, die am 1. Januar eines Kalenderjahres erstmals am 01.01.1998, dem Betrieb
mindestens 10 Jahre ununterbrochen angehören oder das 58. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der
Urlaub 30 Arbeitstage.
zusätzliches Urlaubsgeld
2 Wochenverdienste (gewerbliche Arbeitnehmer/-innen)
46,5 % eines Monatsentgelts (Angestellte)
46 % einer Ausbildungsvergütung , auf volle 3,00 € bzw. 5,00 € aufgerundet (Auszubildende)
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
60 % des Monatseinkommens
Vermögenswirksame Leistung
478,57 € Arbeitgeberanteil im Jahr
Auszubildende erhalten 245,42 € im Jahr.
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