Tarifvertrag

Gewerbe:
Land- und Forstwirtschaft
Branche
Land- und Forstwirtschaft
Datum:
31.12.2008
Schlagworte
  • Tarifvertrag
  • private Forstwirtschaft

Tarifvertrag für die private Forstwirtschaft

Forstbetriebe, private
Fachlicher Geltungsbereich:
Die Tarifverträge gelten für die privaten Forstbetriebe.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.2006 - kündbar zum 31.12.2008 (gewerbl. Arbeitn.)
gültig ab 01.01.2002 - kündbar zum 31.12.2004 (Angestellte)
Laufzeit des Lohntarifvertrages: gültig ab 01.01.2005 - kündbar zum 31.12.2007
Laufzeit des Gehaltstarifvertrages gültig ab 01.08.2005 - kündbar zum 31.12.2008
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
Unterste Lohngruppe
Arbeitnehmer/-innen, die überwiegend mit leichten Arbeiten beschäftigt werden oder für solche eingestellt
sind. Arbeitnehmer/-innen ohne Einarbeitung und Berufserfahrung.
5,18 € bis 6,85 €
Ecklohn
10,45 €
Einstieg nach Ausbildung
Forstwirt (Waldfacharbeiter)
10,45 €
Höchste Lohngruppe
Forstwirtschaftsmeister ab 5. Meisterjahr und die als solche eingestellt sind.
13,54 €
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.01.2006 ab 01.01.2007 ab 01.01.2008
Unterste Gehaltsgruppe/Einstieg nach Ausbildung
Revierforstwart
1857,00 € 1885,00 € 1913,00 € Anfangsgehalt
2017,00 € 2047,00 € 2078,00 € Grundgehalt (nach max. 4 Jahren)
2174,00 € 2207,00 € 2240,00 € Endgehalt (nach max. weiteren 15 Jahren)
Höchste Gehaltsgruppe
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ab 01.01.2006 ab 01.01.2007 ab 01.01.2008
Forstverwalter
2651,00 € bis 3554,00 € 2691,00 € bis 3607,00 € 2731,00 € bis 3661,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende
bei 2-jähriger betrieblicher Ausbildung
1. Ausbildungsjahr 461,50 €
2. Ausbildungsjahr 533,50 €
bei 3-jähriger betrieblicher Ausbildung
1. Ausbildungsjahr 456,50 €
2. Ausbildungsjahr 491,50 €
3. Ausbildungsjahr 533,50 €
Forstpraktikanten
Wöchentliche Regelarbeitszeit
39 Stunden; 40 Stunden
Bei Forstangestellten erkennt der Arbeitgeber an, dass der Berufsstand des forstlichen Angestellten dem
Aufgabenbereich entsprechend zeitliche Mehrbelastungen mit sich bringen kann.
Urlaubsdauer für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
bei einer Betriebszugehörigkeit von 1-5 Jahren 6-10 Jahren ab 11 Jahren
nach voll. 18. Lebensjahr 23 23 25 Arbeitstage
nach voll. 30. Lebensjahr 26 27 28 Arbeitstage
nach voll. 40. Lebensjahr 26 27 30 Arbeitstage
Urlaubsdauer für Forstangestellte (ohne Forstpraktikanten)
bis zum voll. 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage
bis zum voll. 40. Lebensjahr 27 Arbeitstage
nach dem voll. 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
8,69 € je Urlaubstag
Auszubildende erhalten 2,56 € je Urlaubstag
zusätzliches Urlaubsgeld für Forstangestellte (ohne Forstpraktikanten)
255,65 €
Jahressonderzahlung für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen (ohne Auszubildende)
255,65 €
Jahressonderzahlung für Forstangestellte (ohne Forstpraktikanten)
75 % eines Monatseinkommens
Vermögenswirksame Leistung für Forstangestellte (ohne Auszubildende und Praktikanten)
40,00 DM Arbeitgeberanteil monatlich
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