Tarifvertrag

Gewerbe:
Holz- und Kunstoffverarbeitung
Branche
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
Datum:
01.08.2007
Schlagworte
  • Holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für die Holz- und kunststoffverarbeitende Industrie, Serienmöbelhandwerk Westfalen-Lippe

Holz- und kunststoffverarbeitende Industrie,
Serienmöbelhandwerk Westfalen-Lippe
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe, Hilfs- und Nebenbetriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen der
holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie, des Serienmöbelhandwerks, der Sperrholz-, Faser- und
Spanplattenindustrie, Kunststoffprodukte herstellende Betriebe, sowie Betriebe, die anstelle oder in
Verbindung mit Holz andere Werkstoffe oder Kunststoffe verarbeiten.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.10.2005 - kündbar zum 30.09.2008
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.08.2007 - kündbar zum 30.04.2009
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.08.2007 ab 01.09.2008
Unterste Lohngruppe
Einfache Arbeiten, die ohne vorherige Arbeitskenntnisse nach kurzer Einweisung ausgeführt werden
können und keine besonderen körperlichen Belastungen erfordern.
9,02 € bis 12,03 € 9,25 € bis 12,33 €
Ecklohn
13,99 € 14,34 €
Einstieg nach Ausbildung
Facharbeiten, die vielseitige Handfertigkeiten und umfassende Berufskenntnisse erfordern, wie sie
üblicherweise eine fachentsprechende anerkannte Berufslehre vermittelt.
unter 18 Jahren 11,89 € 12,19 €
über 18 Jahren 13,99 € 14,34 €
Höchste Lohngruppe
Bildhauer, die individuelle Bildhauerarbeiten ausführen, Maschinisten und Heizer, selbständige Elektro-
monteure, selbständige Reparatur- und Werkzeugschlosser sowie Betriebshandwerker; Kraftfahrer, die als
Schlosser gelernt haben oder nach 3-jähriger Tätigkeit als Kraftfahrer, sofern sie selbständig kleine
Reparaturen ausführen.
11,89 € bis 16,79 € 12,19 € bis 17,21 €
Die in den Betrieben des Innenausbaus und des Ladenbaus beschäftigten Arbeitnehmer/-innen erhalten
bei Zeitlohn einen Zuschlag von 8% auf den Tariflohn.
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.08.2007 ab 01.09.2008
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Unterste Gehaltsgruppe
schematische oder einfache Tätigkeit ohne Ausbildung oder einschlägige Ausbildung bis zu 2 Jahren
1.615,00 € bis 1.794,00 € 1.655,00 € bis 1.839,00 €
Einstieg nach Ausbildung
selbständige Teilarbeit innerhalb eines Sachgebietes, abgeschlossene einschlägige mindestens
3-jährige Ausbildung
bis zum 19. Lebensj. 2.132,00 € 2.185,00 €
über 19 Jahre 2.383,00 € 2.442,00 €
über 20 Jahre 2.508,00 € 2.571,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
selbständige Bearbeitung eines schwierigen und vertraulichen Sachgebietes mit Direktionsbefugnis;
abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 8 Jahren Berufserfahrung
4.044,00 € 4.145,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Meister
ab 01.08.2007 ab 01.09.2008
Unterste Gehaltsgruppe
Mit Meisterprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen tätig. Voll verantwortliches Beaufsichtigen und
Anweisen einer Abteilung von Arbeitnehmern, die Facharbeiten ausführen, mit selbständiger Lenkung der
Betriebsaufgaben innerhalb dieser Abteilung.
3.229,00 € 3.310,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Mit Meisterprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen und mehrjähriger Erfahrung tätig. Voll verantwortliches
Anordnen und Beaufsichtigen des Produktionsablaufs in mehreren Abteilungen , denen Meister anderer
Gruppen vorstehen, oder selbständiges, verantwortliches Leiten eines Betriebes mit mindesten
25 Arbeitnehmern.
3.774,00 € 3.868,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.08.2007 ab 01.09.2008
1. Ausbildungsjahr 629,55 € 645,30 €
2. Ausbildungsjahr 671,52 € 688,32 €
3. Ausbildungsjahr 727,48 € 745,68 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
35 Stunden
Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld
56% des Urlaubsentgelts
Auszubildende erhalten 75% der Ausbildungsvergütung.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
57,5% eines Monatsverdienstes bzw. einer Ausbildungsvergütung
Vermögenswirksame Leistung
52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
Arbeitnehmer vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten 26,00 DM je Monat.
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