Tarifvertrag

Gewerbe:
Groß- und Außenhandel
Branche
Handel
Datum:
01.07.2008
Schlagworte
  • Groß- und Außenhandel Nordrhein-Westfalen
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen

Groß- und Außenhandel
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Groß- und Außenhandelsunternehmen einschließlich der Hilfs- und
Nebenbetriebe. Sie gelten auch für die Groß- und Außenhandelsunternehmen, die im Rahmen ihres
Handelsgeschäftes Nebenleistungen erbringen, wie z.B.: Brenn-, Säg-, Bohr-, Schneid-, Fräs-,
Spalt-, Stahlbiege- und Flechtarbeiten, Montage, Instandhaltung und Instandsetzung, Holz- und
Holzschutzarbeiten, Vermietung von Maschinen, auch Baumaschinen mit Bedienungspersonal.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.10.2007 - kündbar zum 30.09.2010
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.05.2007 - kündbar zum 30.04.2009
Höhe der Monatslöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.08.2007 ab 01.07.2008
Unterste Lohngruppe
Arbeiten einfachster Art
1.482,77 € 1.519,93 €
Arbeiten einfacher Art, ohne vorherige Arbeitskenntnis nach Einweisung
1.554,47 € 1.593,06 €
Einstieg nach Ausbildung
abgeschlossene Facharbeiterausbildung und diesen Gleichgestellte, unter Anleitung tätige Handwerker
2.158,10 € 2.208,76 €
Höchste Lohngruppe
Arbeiten hochwertiger Art, zusätzliche theoretische Kenntnisse, selbständige Arbeitsausführung
oder Dispositionsbefugnis bei besonderer Verantwortung
2.350,55 € 2.405,06 €
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.08.2007 ab 01.07.2008
Unterste Gehaltsgruppe
ohne Berufsausbildung, überwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten
1.401,00 € bis 1.830,11 € 1.436,52 € bis 1.874,21 €
Einstieg nach Ausbildung
abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel, Bürokaufmann/-frau oder
eine gleichwertige Ausbildung; Nach mindestens 4-jähriger entsprechender praktischer Tätigkeit kann
eine Gleichstellung erfolgen.
1. und 2. Jahr 1.704,00 € 1.745,58 €
3. und 4. Jahr 1.791,88 € 1.835,22 €
5. und 6. Jahr 1.926,56 € 1.972,59 €
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ab 7. Jahr 2.108,01 € 2.157,67 €
Höchste Gehaltsgruppe
selbständiges und verantwortliches Bearbeiten eines Aufgabenbereiches und vielseitige Fachkenntnisse
auch in angrenzenden Bereichen und Berufserfahrung; entsprechende verantwortliche Spezialisten-
tätigkeit
3.297,77 € bis 3.790,23 € 3.371,23 € bis 3.873,53 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.09.2007 ab 01.09.2008
1. Ausbildungsjahr 660,00 € 670,00 €
2. Ausbildungsjahr 732,00 € 742,00 €
3. Ausbildungsjahr 798,00 € 808,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
38,5 Stunden
Urlaubsdauer
36 Werktage
Urlaubsgeld
ab 2003 € 643,55
Auszubildende ab 2003 € 480,00.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
433,92 €
Auszubildende erhalten 216,96 €.
Vermögenswirksame Leistung
52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
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