Tarifvertrag

Gewerbe:
Einzelhandel
Branche
Handel
Datum:
01.09.2006
Schlagworte
  • Einzelhandel Nordrhein-Westfalen
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen

Einzelhandel
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Unternehmen des Einzelhandels einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe
sowie für die von diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer. Die Tarifverträge gelten auch in Filialunter-
nehmen des Einzelhandels. Dazu gehören auch die Verkaufsstellen der Lebensmittelfilialbetriebe, ihre
Hauptverwaltungen, Nebenbetriebe und Lager. Außerdem gelten die Tarifverträge in Versandunternehmen
des Einzelhandels sowie in Betrieben, deren Schwerpunkt im Einzelhandel liegt, und in Betrieben des
Tankstellen- und Garagengewerbes (s. auch gesondertes Datenblatt Tankstellen- und Garagengewerbe).
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.04.2006 - kündbar zum 31.12.2006
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.04.2005 - kündbar zum 30.04.2007
Höhe der Monatslöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.04.2005 ab 01.09.2006
Unterste Lohngruppe
ohne handwerkliche Vor- oder Ausbildung mit gewissen Fertigkeiten
1585,00 € 1601,00 €
Einstieg nach Ausbildung
nach bestandener Prüfung sowie Angelernte mit mindestens 5-jähriger Tätigkeit
1769,00 € bis 2288,00 € 1787,00 € bis 2311,00 €
Höchste Lohngruppe
nach bestandener Prüfung und mit Anweisungsbefugnissen über mehr als 5 Beschäftigen einschließlich
der Auszubildenden
2123,00 € bis 2746,00 € 2144,00 € bis 2773,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.04.2005 ab 01.09.2006
Unterste Gehaltsgruppe
ohne abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
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1154,00 € bis 1986,00 € 1166,00 € bis 2006,00 €
Einstieg nach Ausbildung
nach bestandener Prüfung mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit; Angestellte ohne Ausbildung können
nach 4 oder 5 Beschäftigungsjahren der Verkäuferin/dem Verkäufer gleichgestellt werden.
1. Berufsjahr 1358,00 € 1372,00 €
2. Berufsjahr 1397,00 € 1411,00 €
3. Berufsjahr 1559,00 € 1575,00 €
4. Berufsjahr 1596,00 € 1612,00 €
5. Berufsjahr 1751,00 € 1769,00 €
6. Berufsjahr 1986,00 € 2006,00 €
Nach 2-jähriger Ausbildung (Verkäufer/-innen) gilt das 1. Berufsjahr als zurückgelegt, nach 3-jähriger
Ausbildung (Einzelhandelskaufleute) gelten das 1. und 2. Berufsjahr als zurückgelegt.
Höchste Gehaltsgruppe
in leitender Stellung mit Anweisungsbefugnissen für mehr als 8 unterstellten festangestellten Vollbeschäf-
tigten einschließlich der Auszubildenden
2740,00 € bis 3786,00 € 2767,00 € bis 3824,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.08.2004
1. Ausbildungsjahr 604,00 €
2. Ausbildungsjahr 672,00 €
3. Ausbildungsjahr 768,00 €
4. Ausbildungsjahr 819,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
37,5 Stunden
Urlaubsdauer
bis zum 20.Lebensjahr 30 Werktage
nach d. 20. Lebensjahr 32 Werktage
nach d. 23. Lebensjahr 34 Werktage
nach d. 30. Lebensjahr 36 Werktage
zusätzliches Urlaubsgeld
50% eines Verkäufer/-innengehalts (letztes Berufsjahr) nach dem Stand v
Jugendliche und Auszubildende unter 18 Jahren erhalten ½ und Auszubildende über 18 Jahren
2/3 des o.a. Betrages.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
62,5% eines tariflichen Monatseinkommens nach mehr als 12-monatiger ununterbrochener Betriebs-
zugehörigkeit am 1. Dezember des Kalenderjahres
Vermögenswirksame Leistung
13,29 € Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten 6,65 € je Monat.
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