Tarifvertrag

Gewerbe:
Tischlerhandwerk
Branche
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
Datum:
01.04.2000
Schlagworte
  • Tarifvertrag
  • Tischlerhandwerk

Tarifvertrag für das Tischlerhandwerk in Nordrhein-Westfalen

Holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk
(Tischlerhandwerk)
Tarifvertragsparteien/
Ansprechpartner
Fachverband Holz und Kunststoff Nordrhein-Westfalen -
Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks -, Kreuzstr. 108-
110, 44137 Dortmund
Christliche Gewerkschaft Deutschlands - Fachgruppe Holz und
Kunststoff -, Landessekretariat Nordrhein-Westfalen, Hohe Str. 5,
47051 Duisburg
Deutscher Handels- und Industrieangestellten Verband,
Landesverband Nordrhein-Westfalen, Hohe Str. 5, 47051 Duisburg
Laufzeit des
Manteltarifvertrages gültig ab 01.08.1998 - kündbar zum 31.12.2000
Laufzeit des Lohn- und
Gehaltstarifvertrages gültig ab 01.04.2000 - kündbar zum 31.03.2002
Anzahl der Lohngruppen: 7
Anzahl der Gehaltsgruppen: 11
Differenzierung der Lohn-
und Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer ab 01.09.2001
Unterste Lohngruppe 18,17 DM
Ecklohn 25,96 DM
Einstieg nach Ausbildung 22,59 DM
Höchste Lohngruppe von 28,56 DM bis 32,84 DM
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.09.2001
Unterste Gehaltsgruppe 2702,00 DM
Eckgehalt 4157,00 DM
Einstieg nach Ausbildung 3533,00 DM
Höchste Gehaltsgruppe 6257,00 DM
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.08.2001
1. Ausbildungsjahr 398,00 .
2. Ausbildungsjahr 517,00 .
3. Ausbildungsjahr 597,00 .
Wöchentliche
Regelarbeitszeit
Urlaubsdauer
nach d. 40. Lebensjahr 31 Arbeitstage
Auszubildende erhalten mindestens 24 Urlaubstage.
Urlaubsgeld
Auszubildende erhalten 305,00 . im Jahr.
13. Monatseinkommen
Tariflöhne (gewerbliche Arbeitnehmer)
69% eines Monatsgehaltes, nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit
75% eines Monatsgehaltes (Angestellte)
Auszubildende erhalten im 1. Jahr 172,00 ., im 2. Jahr 225,00 .,
im 3. Jahr 279,00 ..
Vermögenswirksame
Leistung
Auszubildende erhalten 160,00 . im Jahr.
Der Arbeitgeberverband hat mit der Gewerkschaft Holz und
Kunststoff bzw. mit der Industriegewerkschaft Metall seit 1998
keine Tarifverträge abgeschlossen.