Tarifvertrag

Gewerbe:
Einzelhandel
Branche
Handel
Datum:
01.05.2003
Schlagworte
  • Call Center
  • Einzelhandel Hamburg
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für Beschäftigte in Call Centern im Einzelhandel Hamburg

Tarifvertrag
für Beschäftigte in
Call Centern
Einzelhandel Hamburg
Gültig ab 1. Mai 2003
For Evaluation Only.
Copyright (c) by Foxit Software Company, 2004
Edited by Foxit PDF Editor
Tarifvertrag
des Hamburger Einzelhandels für Call-Center
zwischen
Landesverband des Hamburger Einzelhandels e.V.
und
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V.
Landesbezirk Hamburg
§ 1 Geltungsbereich
Räumlich:
Fachlich:
für Callcenter, die Betriebe oder Betriebsteile von Einzelhandelsunter-
nehmen oder eigenständige Unternehmen sind, soweit diese im Wa-
renverkehr mit dem Endverbraucher und mit damit verbundenen
Dienstleistungen tätig sind.
Callcenter sind externe oder interne Unternehmensabteilungen oder
eigenständige Firmen (Dienstleister), die zur Verfolgung spezifischer
Marketing- und Vertriebsziele mittels moderner Informations- und Tele-
kommunikationstechnik einen serviceorientierten Dialog (z.B. Bestell-
annahme, Kundenberatung) mit Kunden, Interessenten und Lieferan-
ten gewährleisten.
Persönlich:
§ 2 Eingruppierung
Gehaltsgruppe C 1
Angestellte mit Tätigkeiten nach Systemvorgaben
z.
B.
- Entgegennahme und Eingabe von telefonischen Bestellungen in ein EDV-System
- Beratung und Information nach Systemvorgabe
- Eingabe von Kundendaten in ein Retourenabholsystem
- Beratung und Bearbeitung von Kundenanfragen zu Kontoständen, Zahlungs- und
Retoureneingängen, Nachlieferungen, Stornierungen, Adressänderungen, Zah-
lungsplanänderungen und zur Lieferbereitschaft einzelner Artikel
ab 01.08.03
ab 01.08.04
1. Jahr der Tätigkeit
€ 1.383,00
€ 1.408,00
2. Jahr der Tätigkeit
€ 1.458,00
€ 1.485,00
ab dem 3. Jahr der Tätigkeit
€ 1.549,00
€ 1.577,00
For Evaluation Only.
Copyright (c) by Foxit Software Company, 2004
Edited by Foxit PDF Editor
Gehaltsgruppe C 2
Angestellte mit Tätigkeiten nach Systemvorgaben mit zusätzlichen Entscheidungs- und
Veränderungsbefugnisse, z.B
.
- Entscheidung von Auftragsfreigaben im Bestelldialog
Rahmen
- Systemrecherche im Bereich der Warenauslieferung
- Durchführung von Kontoklärungen
- Aktive Ansprache von Kunden im Rahmen der Kundenbetreuungsarbeit
- Entscheidung über Rückholungen im Speditionsbereich im vorgegebenen
Rahmen
- Kreditbearbeitung im vorgegebenen Rahmen
ab 01.08.03
ab 01.08.04
1. Jahr der Tätigkeit € 1.590,00
€ 1.619,00
2. Jahr der Tätigkeit € 1.730,00
€ 1.762,00
ab dem 3. Jahr der Tätigkeit € 1.818,00
€ 1.851,00
Gehaltsgruppe C 3
Angestellte mit einer Tätigkeit, die über die Anforderungen der Gruppe C 2 hinausgeht
und spezielle Fachkenntnisse in einem entsprechend übertragenen Aufgabenkreis erfor-
dert, z.B.
- Betreuung von home agents
- Übertragene Zuständigkeit für die regelmäßige Beratung fremdsprachlicher
- Regelmäßige Durchführung von Schulungen (Schulungsbeauftragte) oder die
übertragene Zuständigkeit für die Einarbeitung von MitarbeiterInnen in erheb-
lichem Umfang
- Bearbeitung und aktuelle Aufbereitung von Spezialthemen
- Übertragene Zuständigkeit für die Bearbeitung von Sonderaufgaben und
Sonderfällen
- Telefonische Erstansprache von Nichtkunden (Kaltakquisition)
ab 01.08.03 ab 01.08.04
1. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe
€ 1.701,00 € 1.730,00
2. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe
€ 1.797,00 € 1.828,00
3. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe
€ 1.859,00 € 1.891,00
4. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe
€ 1.998,00 € 2.032,00
5. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe
€ 2.136,00 € 2.172,00
nach dem 5. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe € 2.285,00 € 2.324,00
Gehaltsgruppe C 4
Angestellte mit selbständiger Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Anweisung und mit entspre-
chender Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich, z. B.
- Leiter/in Kundenberatung
- Supervisor/in
- Gruppenleiter/in
For Evaluation Only.
Copyright (c) by Foxit Software Company, 2004
Edited by Foxit PDF Editor
ab 01.08.03 ab 01.08.04
1. und 2. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe € 2.394,00 € 2.435,00
3. bis 5. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe € 2.595,00 € 2.639,00
nach dem 5. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe € 2.831,00 € 2.879,00
Gehaltsgruppe C 5
Angestellte in leitender Stellung mit Anweisungsbefugnis und mit entsprechender Verantwor-
tung für ihren Tätigkeitsbereich
ab 01.08.03 ab 01.08.04
1. und 2. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe € 2.696,00 € 2.742,00
3. bis 5. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe € 3.053,00 € 3.105,00
nach dem 5. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe € 3.660,00 € 3.722,00
§ 3 Umgruppierung
Bei einer Umgruppierung in eine höhere Gehaltsgruppe wird das dem bisherigen Tarifge-
halt folgende höhere Entgelt der neuen Gehaltsgruppe gezahlt. Die dadurch in der neuen
Gehaltsgruppe übersprungenen Tätigkeitsjahre gelten als abgeleistet.
§ 4 Entgeltentwicklung
Die in den Gehaltsgruppen C 1 – C 5 genannten Absolutbeträge verändern sich nach
Maßgabe der Veränderungen der gleichlautenden Absolutbeträge des Gehaltstarifvertra-
ges für den Hamburger Einzelhandel.
Das Endgehalt der Gehaltsgruppe C 2 entwickelt sich nach Maßgabe der effektiven pro-
zentualen Veränderung des Endgehalts der Tarifgruppe G 2a, 6. Berufsjahr des Gehalts-
tarifvertrages für den Hamburger Einzelhandel.
§ 5 Tarifliche Regelungen
Soweit nicht in diesem Tarifvertrag ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gelten für
Mitarbeiter in den Callcentern die Tarifverträge für den Hamburger Einzelhandel ein-
schließlich Manteltarifvertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 6 Schlussbestimmungen
Der Tarifvertrag tritt am 01.05.2003 in Kraft. Die prozentuale Erhöhung der Gehälter er-
folgt abweichend von der Laufzeit des Tarifvertrages zum 01.08.2003 bzw. zum
01.08.2004.
Der Tarifvertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar, erstmalig
zum 30.04.2005.
For Evaluation Only.
Copyright (c) by Foxit Software Company, 2004
Edited by Foxit PDF Editor
.
Erfolgt eine Kündigung nicht, endet der Tarifvertrag,
ohne
dass
es
einer
eigenständigen Kündigung bedarf, gleichzeitig mit Beendigung des Gehaltstarifvertrages
für den Einzelhandel Hamburg und wird fortgesetzt, ohne dass es eines Neuabschlusses
bedarf, mit Abschluss des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel Hamburg.
Bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages wirken die Bestimmungen dieses Tarifver-
trages nach.
Werden einzelne Beschäftigte aus dem Gehaltstarifvertrag für den Hamburger Einzelhan-
del aufgrund dieses Tarifvertrages umgruppiert, so gilt folgende Regelung:
• Die Eingruppierung in diesen Tarifvertrag erfolgt unter Berücksichtigung derTätig-
keitsmerkmale und –beispiele entsprechend folgender Maßgabe:
von K5 in mindestens C4 oder höher
von K4 in mindestens C3 oder höher
von K3 in mindestens C2 oder höher
von K2 in mindestens C1 oder höher
• Das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages geltende Effektivgehalt
bleibt bestehen.
Mitarbeiter in der Gehaltsgruppe C1 werden bei der Besetzung freier C2–Positionen bei
gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt und durch Qualifikationsmaßnahmen unter-
stützt. Das gleiche gilt für Mitarbeiter für die Gehaltsgruppe C2 hinsichtlich freier C3-
Positionen und so fort. Dabei sind Mitarbeiter gemäß § 6 Absatz 4 mit verringertem Tarif-
entgelt vorrangig zu berücksichtigen. Mitarbeiter der Gehaltsgruppe C1 haben den An-
spruch, dass nach sechs Monaten ihrer Tätigkeit überprüft wird, ob aufgrund ihrer
tatsächlichen Tätigkeit eine Eingruppierung in die Gehaltsgruppe C2 vorzunehmen ist
Protokollnotiz:
Die aus Anlass des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages durch die erstmalige Eingruppierung in diesen
Tarifvertrag gegebenenfalls entstehende übertarifliche Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem
bisherigen Tarifentgelt und dem neuen Tarifentgelt darf bis einschließlich 31.05.2005 maximal bis zu
50 % mit zukünftigen Tariferhöhungen verrechnet werden.
Hamburg, den 17.07.2003
For Evaluation Only.
Copyright (c) by Foxit Software Company, 2004
Edited by Foxit PDF Editor
Zusätzlich zu den Lohn- und
Gehaltsregelungen
ist
der
Manteltarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel mit vereinbart wor-
den. Er beinhaltet folgende Eckpunkte (Zusammenfassung):
Urlaub:
5 Wochen (30 Werktage), ab 25 Jahren 5 ½ Wochen (33 Werktage), ab 30 Jahren
6 Wochen (36 Werktage).
Urlaubsgeld:
€ 957,50 in 2003, € 975,00 in 2004 und € 993,00 in 2005; Teilzeitbeschäftigte anteilig.
Weihnachtsgeld:
62,5 % des Tarifgehaltes (tarifliche Sonderzahlung).
Tarifliche Altersvorsorge:
Ab 2002 € 300,-- als Arbeitgeberleistung, zusätzlich ist die Umwandlung von Entgeltbestand-
teilen individuell möglich.
Arbeitszeit:
37,5 Stunden in der Woche.
Mehrarbeitszuschläge:
Ab Überschreiten von 40 Stunden in der Woche 25 %, ab der 47. Wochenstunde 50 %.
Kündigungsfristen:
6 Wochen zum Monatsende, bei längeren Betriebszugehörigkeiten: gesetzliche Regelung.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen:
100 %
Sonderurlaub (Freistellung von der Arbeit aus besonderen Anlass):
1 Tag: Eheschließung der Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder eines Elternteils, bei
Niederkunft der Ehefrau, bei Wohnungswechsel, wenn erstmals ein eigener Haus-
stand gegründet wird.
2 Tage: Eigene Eheschließung, eigene Silberhochzeit, Wohnungswechsel, wenn eigener
Hausstand schon besteht, Sterbefälle in der engeren Familie.
3 Tage: Tod des Ehegatten oder Lebenspartners, Tod von Kindern, Stiefkindern,
Pflegekindern.
Ausbildungsvergütungen:
ab 01.08.03 ab 01.08.04
1. Ausbildungsjahr: € 543,00 € 550,00
2. Ausbildungsjahr: € 670,00 € 676,00
3. Ausbildungsjahr: € 780,00 € 789,00
und € 13,00 Fahrgeldzuschuss
7
For Evaluation Only.
Copyright (c) by Foxit Software Company, 2004
Edited by Foxit PDF Editor