Tarifvertrag

Gewerbe:
Medizinische Fachangestellte, Arzthelferinnen und Pflegekräfte
Branche
Medizin und Gesundheit
Datum:
01.01.2008
Schlagworte
  • Arzthelferinnen
  • Gehaltstarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • Medizinische Fachangestellte

Mantel- und Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen/ Medizinische Fachangestellte

Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, die in Einrichtungen der
ambulanten Versorgung tätig sind.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.2008 - kündbar zum 31.12.2010
Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.01.2008 - kündbar zum 31.12.2008
Höhe der Monatsgehälter für Arzthelferinnen
Unterste Gehaltsgruppe/Einstieg nach Ausbildung
Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Handlungskompetenzen vorausgesetzt
werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin
mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden.
ab 1. Berufsjahr 1.356,00 €
ab 4. Berufsjahr 1.480,00 €
ab 7. Berufsjahr 1.605,00 €
ab 11. Berufsjahr 1.698,00 €
ab 17. Berufsjahr 1.807,00 €
ab 23. Berufsjahr 1.917,00 €
ab 30. Berufsjahr 2.029,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Selbständiges Ausführen von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an die Handlungskompetenz und
die Fach- und Führungsverantwortung stellen und die in der Regel mit Leitungsfunktionen (Personalführung,
Weisungsbefugnisse) verbunden sind. Es werden die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse auf einem oder
mehreren Gebieten oder eine oder mehrere vertiefende und/oder spezialisierende Fortbildungsmaß-
nahme(n) von insgesamt mind. 280 Fortbildungsstunden sowie 3 Berufsjahre vorausgesetzt.
1.779,00 € bis 2.434,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr 480,26 €
2. Ausbildungsjahr 521,56 €
3. Ausbildungsjahr 565,46 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
38,5 Stunden
Urlaubsdauer
vor voll. 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage
nach d. 30. Lebensjahr 28 Arbeitstage
nach d. 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage
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Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
100% eines Monatsgehaltes
Vermögenswirksame Leistung
30,00 € Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten ab dem 2. Ausbildungsjahr 15,00 € je Monat.
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die Fach- und Führungsverantwortung stellen und die in der Regel mit Leitungsfunktionen (Personalführung,