Tarifvertrag

Gewerbe:
Schlosser und Schmiede
Branche
Metall- und Elektroindustrie
Datum:
01.10.2009
Schlagworte
  • Lohnabkommen
  • Metallbau
  • Schlosser
  • Schmiede
  • Tarifvertrag

Lohnabkommen Schlosser und Schmiede in Baden-Württemberg

IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung
Lohnabkommen
2009
Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg
- Bereich Metallbau -
Abschluss:
01.10.2009
Gültig ab:
01.04.2009
Kündbar zum:
30.09.2011
Kündigungsfrist:
1 Monat
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Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
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Zwischen dem
Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg
früherer Bereich: Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik
Baden-Württemberg, - früherer Fachverband Metall Baden-Württemberg -
und der
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
wird folgendes
L O H N A B K O M M E N
für den Bereich Metallbau
abgeschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
1.1
Dieser Tarifvertrag gilt
räumlich:
für das Land Baden-Württemberg;
fachlich:
für alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber Mitglied des
Unternehmerverbandes Metall Baden-Württemberg oder einer seiner
Mitgliedsinnungen - früherer Bereich: Handwerksverband Metallbau und
Feinwerktechnik Baden-Württemberg, Bereich früherer Fachverband
Metall Baden-Württemberg - sind.
persönlich:
für alle in den unter 1.1.2 genannten Betrieben beschäftigten
gewerblichen Arbeiter (Arbeiterinnen) einschließlich der
Nichtmetallarbeiter, die Mitglied der IG Metall sind.
1.1.3.1 Ausgenommen sind die Auszubildenden.
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- 2 -
§ 2
Tariflohn
2.1
Für die Zeit vom 1. April 2009 bis zum 30. September 2009 gelten
die Lohntabellen Stand April 2008 weiter.
2.2
Die Löhne (Stand April 2008) werden ab dem 1. Oktober 2009 um 1,5 %
erhöht.
Die Löhne (Stand Oktober 2009) werden ab dem 1. Oktober 2010 um
weitere 2,0 % erhöht.
2.3
Lohn
*
Bezugs-Lohngruppe
**
Facharbeiter, deren Qualifikation über der der Lohngruppe 4,
aber nicht den Anforderungen der Lohngruppe 5 genügt.
§ 3
Besitzstandsklausel
Die über den § 2 hinaus gewährte Lohnbestandteile bleiben unberührt.
§ 4
Inkrafttreten und Geltungsdauer
4.1
Dieses Lohnabkommen tritt ab dem 1. April 2009 in Kraft und kann mit
Monatsfrist zum Monatsende, erstmals zum 30. September 2011
gekündigt werden.
4.2
Dieses Lohnabkommen ersetzt das Lohnabkommen vom 11. Mai 2007.
Lohngruppe
ab 01.10.2009
ab 01.10.2010
1
Ungelernte
2.037,40 €
2.078,15 €
2
Angelernte
2.150,86 €
2.193,88 €
3
Angelernte mit Erfahrung
2.240,79 €
2.285,61 €
4
Facharbeiter *
2.335,53 €
2.382,24 €
4a
4a Facharbeiter **
2.507,53 €
2.557,68 €
5
Facharbeiter mit Erfahrung
2.681,93 €
2.735,57 €
6
Vorarbeiter
3.027,15 €
3.087,69 €
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- 3 -
4.3
Die vertragsschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass bei
Kündigung die Verhandlungen vor Ablauf des Kündigungstermins
beendet sein sollen.
Leonberg/Eltingen, 01. Oktober 2009
Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg
früherer Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik
Baden-Württemberg
Dieter Pfleghar
Peter Geckeler
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
Jörg Hofmann
Sabine Zach
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