Tarifvertrag

Gewerbe:
Bäckerhandwerk
Branche
Nahrung und Genuss
Datum:
01.11.2009
Schlagworte
  • Bäcker
  • Bäckereinhandwerk
  • Bäckerinnungsverband
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Hessen

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Löhne und Gehälter ab 1. November 2009
LOHN- UND GEHALTSTARIFVERTRAG
Zwischen dem
Bäckerinnungsverband Hessen,
Altkönigstraße 1, 61462 Königstein/Ts.,
einerseits,
und der
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten,
Landesbezirk Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar,
Frankfurt am Main,
andererseits,
wird folgender Lohn- und Gehaltstarifvertrag abgeschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
a) räumlich:
für das Land Hessen;
b) fachlich:
für das Bäckerhandwerk und alle Verkaufsstellen;
c) persönlich:
für alle beschäftigten Arbeitnehmer.
§ 2
Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit ist im Manteltarifvertrag geregelt. Sie beträgt z. Zt. 165 Stunden
monatlich (38 Stunden wöchentlich).
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§ 3
Löhne
Für die Monate Mai bis Oktober 2009 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom
27. Oktober 2008.
1. November 2009
I. Löhne für Facharbeiter/-innen
Std.lohn
Monat
1. Bäcker/-innen und Konditor/ -innen
im 1. Gesellenjahr
10,81
1.784
im 2. Gesellenjahr
11,07
1.827
im 3. Gesellenjahr
11,53
1.902
im 4. Gesellenjahr
11,87
1.959
ab 5. Gesellenjahr
12,52
2.066
2. Funktionsposten:
Teigmacher/-innen,Ofenarbeiter/-innen, Sicher-
heitsbeauftragte/r,Hygienebeauftragte/r und dergl.
13,27
2.190
3. Meister/-innen und Gesellen/-innen, die vom Be-
triebsinhaber mit einer verantwortlichen Stellung
beauftragt sind
13,76
2.270
4. Schichtführer/-innen,
Fachkräfte, die mit Ausbildung beauftragt sind
14,39
2.374
5. Schichtführer/-innen, denen mindestens 10 Be-
schäftigte unterstellt sind, Meister/-innen, die als
Backstubenleiter/-in tätig sind und die Produk-
tion verantwortlich leiten
15,02
2.478
6. Meister/-innen, die als Betriebsleiter/-in tätig sind
und dem Gesamtbetrieb verantwortlich vorstehen
16,26
2.683
Die Löhne der Ziff. 2 bis 6 werden bezahlt, wenn diese Tätigkeiten auf Anweisung des
Betriebsinhabers überwiegend ausgeführt werden.
Std.lohn Monat
II.
Betriebshelfer/-innen
im 1. Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
10,19
1.681
im 2. Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
10,42
1.719
im 3. Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
10,89
1.797
im 4. Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
11,19
1.846
ab 5. Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
11,69
1.929
III.
Ungelernte Betriebsangehörige
im 1. Tätigkeitsjahr
8,93
1.473
im 2. Tätigkeitsjahr
9,56
1.577
im 3. Tätigkeitsjahr
10,25
1.691
im 4. Tätigkeitsjahr
10,58
1.746
ab 5. Tätigkeitsjahr
11,06
1.825
IV. Kraftfahrer/-innen
im 1. und 2. Tätigkeitsjahr
10,81
1.784
im 3. und 4. Tätigkeitsjahr
11,53
1.902
ab dem 5. Tätigkeitsjahr
12,52
2.066
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§ 4
Gehälter
Für die Monate Mai bis Oktober 2009 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom
27. Oktober 2008.
1. November 2009
I. Verkäufer/-innen
Std.lohn
Monat
a)
Verkäufer/-innen mit Fachprüfung im Schwerpunkt Bäckerei/
Konditorei sowie Servierpersonal mit Fachprüfung
im 1. und 2.
Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
9,25
1.526
im 3.
Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
9,59
1.582
im 4.
Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
9,87
1.629
ab 5.
Tätigkeitsjahr nach der Prüfung
10,42
1.719
b)
Verkäuferinnen mit einer Prüfung in anderen Fachbereichen
erhalten im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit
9,00
1.485
Nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit werden Verkäuferinnen mit einer Prüfung in anderen
Fachbereichen den Verkaufskräften mit Fachprüfung (I a) gleichgestellt.
c)
Verkäufer/-innen und Servierpersonal ohne Fachprüfung
im 1. und 2.
Tätigkeitsjahr
8,42
1.389
im 3.
Tätigkeitsjahr
9,03
1.490
im 4.
Tätigkeitsjahr
9,21
1.520
im 5.
Tätigkeitsjahr
9,58
1.581
im 6.
Tätigkeitsjahr
9,87
1.629
ab 7.
Tätigkeitsjahr
10,42
1.719
d)
Filialleiter/-innen und erste Verkäufer/-innen mit Fachprüfung, denen mindestens zwei voll-
zeitbeschäftigte Verkäufer/-innen bzw. Auszubildende unterstellt sind, erhalten zu den unter
Ziffer I a) festgesetzten Sätzen einen Gehaltszuschlag von 15 %. Teilzeitkräfte rechnen anteilig.
II. Kaufmännische Angestellte (Büropersonal)
Std.lohn
Monat
1. Kaufmännische Angestellte ohne Berufsausbildung
mit einfacher Tätigkeit
9,32
1.538
2. Kaufmännische Angestellte mit Berufsausbildung oder
diesen Gleichgestellte
im 1. und 2.
Tätigkeitsjahr
9,32
1.538
im 3. und 4.
Tätigkeitsjahr
10,47
1.728
ab dem 5.
Tätigkeitsjahr
11,64
1.921
3. Kaufmännische Angestellte mit fortgeschrittenen Fach-
kenntnissen und größerer Verantwortung
im 1. und 2.
Tätigkeitsjahr
11,74
1.937
im 3. und 4.
Tätigkeitsjahr
12,56
2.072
ab dem 5.
Tätigkeitsjahr
13,98
2.307
4. Kaufmännische Angestellte mit selbständiger Tätigkeit,
die umfangreiche Spezialkenntnisse und praktische
Erfahrung erfordern.
16,26
2.683
4
§ 5
Garantieentgelt
Wird bei Vereinbarungen von Verkaufsprovision das tarifliche Entgelt nicht erreicht, so ist trotzdem
das tariflich maßgebliche Entgelt auszuzahlen.
§ 6
Teilzeitbeschäftigte
Die Gehälter für Teilzeitbeschäftigte errechnen sich wie folgt:
Monatsgehalt x geleistete Stunden
165
§ 7
Besitzstandsregelung
Bisher bestehende günstigere Lohn- bzw. Gehaltsbedingungen dürfen aus Anlass des Inkrafttretens
dieses Tarifvertrages nicht verschlechtert werden.
§ 8
Vertragsdauer
1. Dieser Lohn- und Gehaltstarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Mai 2009 in Kraft.
2. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag kann mit zweimonatiger Frist zum Monatsende gekündigt
werden, erstmals zum 31. Dezember 2010.
3. Damit tritt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag 27. Oktober 2008 außer Kraft.
Wiesbaden, 1. Oktober 2009
Bäckerinnungsverband
Hessen
gez. W. Schäfer gez. K. Hottum gez. S. Körber
Landesinnungsmeister Vorsitzender Geschäftsführer
Tarifkommission
Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten
Landesbezirk
Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar
gez. U. Hildebrandt gez. S. Münkel